Eine Stadt dichtete einem Familienvater ein uneheliches Kind an. Eine Ehekrise war die Folge.
In Sachsen will ein Familienvater die Stadt Hoyerswerda auf Schmerzensgeld verklagen, weil diese ihm ein außereheliches Kind angedichtet und damit eine schwere Ehekrise heraufbeschworen haben soll. Der Kläger fordert im Wege der Amtshaftung mindestens 750 Euro Schmerzensgeld sowie Anwaltskosten. Nach den Angaben hatte die Stadt ihn 2008 schriftlich aufgefordert, die Vaterschaft für ein 2001 geborenes uneheliches Kind anzuerkennen.
Die Ehefrau des Mannes bekam davon Wind und machte ihm schwere Vorwürfe. In der Folge zog sie mit dem gemeinsamen ehelichen Kind sogar zu ihren Eltern. Nur mit viel Mühe gelang es dem Mann, die Ehe zu retten und die Frau zur Rückkehr zu bewegen. Das zuständige Amt soll auf Nachfrage lediglich erklärt haben, er komme "vom Hörensagen" als Vater in Betracht. Erst in einem Vaterschafts-Feststellungsprozess kam dann heraus, dass er mit dem Kind nichts zu tun hat und die Kindsmutter ihn gar nicht kennt.
Der Mann macht nun geltend, er sei ohne erforderliche Überprüfung zumindest fahrlässig Opfer eines behördlichen Verfahrens geworden. Nach Angaben des Bautzner Landgerichts soll eine Entscheidung in der Sache in den nächsten Wochen fallen.