Deutschland

Häftling zum Aufschneiden von Pulsadern gezwungen

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Nach dem Foltermord an einem Häftling in Siegburg ist im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen eine weitere mutmaßliche Gewalttat hinter Gefängnismauern bekannt geworden.

Vor dem Siegener Amtsgericht muss sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin demnächst ein 27-Jähriger verantworten, der in der Justizvollzugsanstalt Siegen einen Mithäftling gezwungen haben soll, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Dem Angeklagten wird Körperverletzung und schwere Nötigung vorgeworfen.

Nach Gerichtsangaben soll der Beschuldigte laut Anklageschrift den Mithäftling am 24. Juli geschlagen und ihm dann eine Rasierklinge mit der Aufforderung gegeben haben, sich die Pulsadern zu öffnen. Das Opfer sei dieser Forderung einige Stunden später gefolgt. Einem Zeitungsbericht zufolge wurde der Verletzte danach in einem Siegener Krankenhaus ambulant versorgt. Der Beschuldigte leugnet die Tat dem Bericht zufolge. Der Prozess gegen ihn beginnt am 9. Jänner.

Stundenlang gefoltert
Der Gerichtssprecherin zufolge eröffnete das Amtsgericht das Hauptverfahren gegen den Angeklagten am 3. November - acht Tage vor dem brutalen Mord in der Vollzugsanstalt Siegburg. In dem Gefängnis bei Bonn war ein 20-Jähriger nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft am 11. November von drei Mithäftlingen stundenlang gefoltert und anschließend gezwungen worden, sich selbst in der gemeinsamen Zelle zu erhängen.

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