Ein Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten, weil er seine Enkelin unangemessen angefasst haben soll. Der Vorwurf lautete auf ''mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind''. Der Richter entschied jedoch auf Freispruch.
Die Anklageschrift beschreibt, dass der Grossvater seiner Enkelin gegenüber sexuelle Handlungen begangen haben soll. Es geht auch um sexuelle Bemerkungen und Berührungen an Brust und Po des Mädchens. Auf einem Ausflug nach Deutschland soll er besonders rücksichtslos gewesen sein.
Trotz glaubhafter Schilderungen: Freispruch
Die Enkelin hatte genug und stellte auf Anraten ihres Freundes im Frühling 2022 Strafanzeige. Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Die Anwältin des Opfers hingegen nannte die Schilderungen der Enkelin detailliert und glaubhaft. Außerdem soll der ältere Herr gesagt haben, er könne sich "etwas mit der Privatklägerin vorstellen, wäre sie nicht sein Grosskind".
Der Verteidiger des Angeklagten sah den Straftatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind nicht erfüllt. Wenn überhaupt, handle es sich um sexuelle Belästigung. Der heftigste Vorfall habe sich in Deutschland ereignet, dort habe die Schweiz keine Strafhoheit. Er plädierte in allen Anklagepunkten auf Freispruch – mit Erfolg.
Für Großeltern: Anzeige nicht nachvollziehbar
Die Ehefrau des Angeklagten nahm ihren Mann in Schutz und gab an, nichts Ungewöhnliches mitbekommen zu haben. Das Ehepaar sah sich immer als "gute Grosseltern", die Anzeige könne sie nicht nachvollziehen.
Der Gerichtspräsident gab dem Verteidiger recht, hob jedoch hervor, dass der Grossvater Grenzen überschritten habe. Die Grosseltern hatten die Enkelin am Wochenende beaufsichtigt. Der Vater ist alleinerziehend, die Mutter des Mädchens und seine drei Geschwister waren 2017 gestorben.