Entlohnung nicht erlaubt

Russlands orthodoxe Kirche stellt Regeln zu Exorzismus klar

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Um den Missbrauch von Exorzismus zu verhindern, stellt die russisch-orthodoxe Kirche die Regeln klar für das, was sie als Austreibung böser Geister versteht. Einen Entwurf dieses Dokuments veröffentlichte die Kirchenleitung, das Patriarchat, am Donnerstag in Moskau. Das Wichtigste: Nur ein Bischof oder ein ausdrücklich befugter Geistlicher dürften Exorzismus ausüben; für das Abhalten des festgelegten Ritus dürfe es keine Entlohnung geben.

Aus dem Papier lassen sich Negativbeispiele herauslesen, wie auf volkskirchlicher Ebene in Russland offenbar Exorzismus praktiziert wird. So sei es ein Missbrauch, wenn Exorzismus unbefugt oder aus Gewinnsucht betrieben werde. Es gehe nicht an, massenhafte Geisteraustreibungen vor Publikum vorzunehmen, diese zu fotografieren oder zu filmen und das Material auch noch zu veröffentlichen.

Die Kirchenleitung stellte klar, dass psychisch Kranke, Alkohol-oder Drogensüchtige nicht besessen seien und nicht exorzistisch behandelt werden dürften. "Es ist falsch zu sagen, dass ein besessener Mensch sündiger ist als andere", hieß es. Theologisch wurde Besessenheit als "besonderer Zustand" gedeutet, den Gott zulasse, um einen Menschen zu bessern. Ob eine Geisteraustreibung klappe oder nicht, sei Gottes Wille - das Ergebnis müsse "mit der gebotenen Demut und Dankbarkeit gegen Gott" hingenommen werden.

Unter Exorzismus (griechisch: exorkismós = das Hinausbeschwören) verstehen viele Religionen die rituelle Vertreibung böser Mächte oder Geister aus Menschen, Tieren oder Gegenständen. In der katholischen Kirche war der Exorzismus von angeblich Besessenen im Mittelalter weit verbreitet. Heute unterliegt der Ritus strengen Auflagen. 

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