Kein Briefgeheimnis

Scheidung wegen SMS der Geliebten

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Frau las Kurzmitteilungen ihres Mannes und zog vor Scheidungsrichter.

Eine Französin las auf dem Handy ihres Ehemannes Nachrichten, die eindeutig von einer Geliebten stammten - dies wurde dem Mann nun im Scheidungsverfahren zum Verhängnis. Ein Berufungsgericht akzeptierte die Kurzmitteilungen als Beweis für Untreue, wie die Zeitung "Le Monde" berichtet.

Briefgeheimnis
Im ersten Verfahren hatten die Richter noch die Frau schuldig gesprochen, weil sie gegen das Briefgeheimnis verstoßen habe, das auch für SMS gelte. Die Frau sagte jedoch, dass sie zufällig auf die Nachrichten gestoßen war. Nun wurde ihr Mann für schuldig befunden. Seit dem Jahr 2000 bereits gelten vor französischen Gerichten E-Mails als Beweismittel, wenn ihr Verfasser eindeutig identifiziert werden kann.

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