Transrapid-Unglück

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die weiter von menschlichem Versagen ausgeht, umfassen alle für die Fahrt Verantwortlichen.

Nach dem Magnetschwebebahn-Unglück im Emsland ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen fahrlässiger Tötung gegen alle für die Transrapid-Fahrt Verantwortlichen. Die Ermittlungen umfassten sowohl das Fahrpersonal als auch die zwei Mitarbeiter in der Leitstelle, sagte Polizeisprecher Ewald Temmen am Montag. Seinen Worten zufolge wurden erste Unfallbeteiligte befragt. Allerdings wollen die Ermittler erst alle Zeugen anhören, ehe sie Angaben zu den Inhalten machen. Unterdessen wurden drei der zehn bei dem Unglück Verletzten aus dem Krankenhaus entlassen.

23 Menschen starben
Die Ermittlungsbehörden gehen weiter von menschlichem Versagen aus, wie Temmen sagte. Es gebe nach wie vor keine Hinweise darauf, dass ein technischer Defekt zur Katastrophe geführt habe. Der Transrapid war Freitag früh mit 170 Stundenkilometern auf einen Werkstattwagen geprallt. 23 Menschen starben, zehn wurden verletzt.

Entgegen ersten Ankündigungen konnten die Ermittler noch nicht damit beginnen, den aufgezeichneten Funkverkehr auszuwerten. Dies werde noch dauern, da erst Sicherungskopien gemacht werden müssten, sagte Temmen. Zudem setzten am Montag Sachverständige der TU Braunschweig und des Eisenbahn-Bundesamtes ihre Arbeit fort. Sie sollen Gutachten zur Unglücksursache erstellen.

Sehr späte Notbremsung
Die Ermittlungen drehen sich schwerpunktmäßig um die Frage, warum die Leitstelle die Magnetschnellbahn zum Start freigab, obwohl der Werkstattwagen noch auf der Strecke parkte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte der Kontrollraum durch einen Eintrag im Protokollbuch sowie durch eine GPS-Anzeige auf dem Monitor von dem Hindernis wissen können. Unklar ist auch, warum die Zugführer im vorderen Teil des Transrapids die Notbremsung trotz guter Sicht erst sehr spät auslösten.

Möglichst bald sollen die zwei Mitarbeiter der Leitstelle befragt werden, die noch unter Schock stehen. Ebenfalls angehört werden sollen ein überlebender Transrapid-Fahrzeugführer, ein Bordtechniker sowie die zwei Arbeiter auf dem Werkstattwagen, die das Unglück überlebten.

Die Spurensicherung wurde am Montag weitgehend abgeschlossen. Die meisten Trümmerteile unter der Trasse waren zuvor abtransportiert worden. Der demolierte Zug auf der fünf Meter hohen Trasse, der mit einer Plane abgedeckt ist, wird zunächst stehen bleiben. "Bislang haben Experten keinerlei Vorstellung, wie sie die Bahn wieder runterkriegen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Unterdessen liegen noch sieben der zehn Verletzten im Krankenhaus, wie Polizeisprecher Temmen sagte. Sechs Männer und vier Frauen hatten teils schwere Verletzungen erlitten. Bei den 23 Todesopfern handelt es sich nach Behördenangaben um 21 Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 40 und 66 Jahren. Darunter waren zehn Mitarbeiter des RWE-Regionalbüros Nordhorn, drei Mitarbeiter der Transrapid-Betreibergesellschaft und zwei US-Bürger.

Transrapid drohen neue Probleme
Nach einem Bericht des " Handelsblatts" prüft die EU-Kommission, ob bei der geplanten Strecke vom Münchner Stadtzentrum zum Flughafen Wettbewerbsregeln verletzt wurden. Das belege ein Schreiben des für Verkehrspolitik zuständigen EU-Kommissars Jacques Barrot, das der Zeitung vorliege. Demnach fordere Barrot von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über das bis zu 1,8 Mrd. Euro teure Transrapid-Projekt. Darüber hinaus wolle die EU-Kommission alle relevanten Verträge einsehen.

Offenbar gehe die Kommission davon aus, dass bei der Vergabe des Projekts an die Deutsche Bahn die Ausschreibungsregeln der EU missachtet wurden, schreibt das "Handelsblatt". Die deutsche Bundesregierung müsse jetzt erläutern, warum es keine reguläre Ausschreibung gab. Darüber hinaus wolle die Kommission wissen, welche Subventionen an die Deutsche Bahn und den Münchner Flughafen fließen sollen. Außerdem habe die Kommission kritisiert, dass die Bahn Eigentümer des Streckengeländes und gleichzeitig Betreiber ist.

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