Wollten durch Betrug an Lebensversicherungen Geld für die Terror beschaffen.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung dreier mutmaßlicher Al-Kaida-Helfer bestätigt, die durch Betrug an Lebensversicherungen Geld für die Terrororganisation beschaffen wollten. Mit der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung wird das vorausgegangene Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 5. Dezember 2007 weitgehend rechtskräftig.
Strafmaß
In allen drei Fällen wurde die Verurteilung
bestätigt, so dass die Verhandlung in der Sache nicht noch einmal neu
aufgerollt werden muss. Im Falle eines der drei Angeklagten hatte das vom
Düsseldorfer Gericht verhängte Strafmaß von dreieinhalb Jahren jedoch keinen
Bestand. Der BGH sah hier nur die Unterstützung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung, aber keine Mitgliedschaft. Bei ihm muss das
Strafmaß neu bestimmt werden. Eine komplette Neuauflage des Prozesses wird
es aber auch in seinem Falle nicht geben.
Bei den beiden anderen Angeklagten ist das OLG-Urteil rechtskräftig. Sie wurden zu sechs und sieben Jahren Haft verurteilt. Bei den drei Al-Kaida-Helfern handelt es sich um zwei Palästinenser und einen Syrer, Ibrahim Mohamed K., Yasser Abu S. und dessen Bruder Ismail Abu S.