Beschwerde

Demjanjuk-Prozess droht zu scheitern

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Anwalt: Es gebe keine deutsche Zuständigkeit für einen Prozess. Außerdem forderte er eine Haftanrechnung.

Der Verteidiger des mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk will den Strafprozess gegen den gebürtigen Ukrainer vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht zum Scheitern bringen. Er habe am Freitag Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung auf den Weg gebracht, sagte Ulrich Busch der Deutschen Presse-Agentur dpa. Ziel sei die Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des bestehenden Haftbefehls.

Es gebe keine deutsche Zuständigkeit für einen Prozess gegen Demjanjuk. Zudem müssten die siebeneinhalb Jahre angerechnet werden, die sein Mandant bereits in Israel inhaftiert gewesen sei. "Dann bleibt kein Tag mehr übrig für ihn zu verbüßen", sagte Busch.

Prozessbeginn am 30. November
Der Prozess gegen den 89-jährigen mutmaßlichen NS-Verbrecher soll am 30. November wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen vor dem Münchner Landgericht beginnen. Für das Verfahren sind vorerst 35 Tage bis 6. Mai 2010 angesetzt. Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden in den Gaskammern geholfen zu haben.

Demjanjuk sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Hauptbeweismittel der Anklage ist ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393. Zudem geht aus einer Liste von März 1943 hervor, dass Demjanjuk damals nach Sobibor verlegt wurde.

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