Chronologie

Der Fall Motassadeq

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Der in Deutschland verurteilte Terrorhelfer Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre in Haft.

27. November 2001: Motassadeq wird in Hamburg auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) festgenommen.

28. August 2002: Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt vor dem Hamburger OLG Anklage gegen den Marokkaner. Der Vorwurf: Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

22. Oktober 2002: Der Prozess gegen Motassadeq beginnt in Hamburg. Es ist das weltweit erste Verfahren um die Terroranschläge.

19. Februar 2003: Nach 31 Verhandlungstagen wird Motassadeq entsprechend der Anklage zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er legt Revision ein.

4. März 2004: Der BGH hebt im Revisionsverfahren das Urteil wegen Mängeln in der Beweisführung auf und verweist das Verfahren zurück nach Hamburg.

7. April 2004: Das OLG setzt den Haftbefehl gegen Motassadeq unter Auflagen außer Vollzug. Es gebe keinen dringenden Verdacht mehr wegen Beihilfe zum Mord.

10. August 2004: Vor dem OLG beginnt die Neuauflage des Prozesses.

9. August 2005: Im Prozess fordert Bundesanwalt Walter Hemberger erneut die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung plädiert wenige Tage später auf Freispruch.

19. August 2005: Das OLG Hamburg verurteilt Motassadeq zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung. Für eine Beihilfe zum vielfachen Mord sieht das Gericht nach 70 Verhandlungstagen und 112 Zeugenvernehmungen keine ausreichenden Beweise. Motassadeq muss wieder in Haft.

7. Februar 2006: Motassadeq kommt auf freien Fuß. Nachdem das Bundesverfassungsgericht seiner Beschwerde gegen die neuerliche Inhaftierung stattgegeben hat, ordnet das OLG Hamburg die Freilassung an.

12. Oktober 2006: Vor dem BGH beginnt der zweite Revisionsprozess.

16. November 2006: Der BGH hebt auch das zweite Urteil gegen Motassadeq auf und verurteilt ihn wegen Beihilfe zum vielfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Nach der BGH-Entscheidung muss der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg teilweise neu aufgerollt werden, um die Höhe der Strafe neu festzusetzen. Damit droht dem zu sieben Jahren Haft verurteilten Marokkaner eine härtere Strafe.

5. Jänner 2007: Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt die dritte Auflage des Prozesses. Zum Auftakt versuchen die Verteidiger unter anderem mit Aussetzungsanträgen, ihren Mandanten zu schützen. Die Anwälte werfen der Hamburger Justiz Willkür vor.

8. Jänner 2007: Motassadeq muss wegen Beihilfe zum vielfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für 15 Jahre ins Gefängnis. Die drei Richter des 7. Strafsenats folgten dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Gegen die Höhe des Strafmaßes ist erneut Revision möglich.

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