EU-Vertrag

Deutscher Bundesrat sagt Ja zu Lissabon

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Gegen die Begleit-Gesetze werden neue Klagen vor dem Verfassungsgericht erwartet.

Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag der EU gebilligt. Der Bundestag hat bereits zugestimmt. Beide Kammern erhalten damit in EU-Fragen größere Mitwirkungsrechte. Die Gesetze waren nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine solche Mitwirkung des Parlaments bei europäischen Entscheidungen verlangt hatte. Auch die Bundesländer können künftig mitentscheiden, wenn es um ihre Belange in Brüssel geht.

Starker Föderalismus
Zum Auftakt der Debatte hatte Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gesagt: "Deutschland bleibt in Europa handlungsfähig." Im Geiste des Föderalismus würden die Rechte der Bundestages und der Bundesrates gestärkt. Rüttgers betonte zum Urteil des Verfassungsgerichtes, es müsse auch weiterhin möglich sein, Neuland in der EU betreten zu können.

Klagen erwartet
Gegen die Begleit-Gesetze werden neue Klagen vor dem Verfassungsgericht erwartet. Offen ist, ob Bundespräsident Horst Köhler mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages weiter abwartet, nachdem das höchste Gericht den Vertrag bereits grundlegend gebilligt hat.

Gegen den Vertrag und die Begleit-Gesetze will so der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann klagen, der bereits am ersten Verfahren vor dem Verfassungsgericht beteiligt war. Er moniert, die Integrationsverantwortung des Bundestags sei unzureichend ausgestaltet. Zudem fehle ein völkerrechtlicher Vorbehalt, wonach der Vertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Lissabon-Urteils vom Juni gelten solle, heißt es in einer Mitteilung. Spethmann will zudem mit einem Eil-Antrag die Ratifizierung des Vertrags vorerst stoppen lassen.

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