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Deutscher Bundestag lockert Stammzellen-Freigabe

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Der deutsche Bundestag hat sich gegen eine totale Freigabe der embryonalen Stammzellforschung entschieden. Ein völliges Verbot wurde ebenfalls abgelehnt.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit deutlicher Mehrheit die Vorschriften für die umstrittene Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen leicht gelockert. So wurde einmalig der Stichtag für die Gewinnung von Stammzellen verschoben.

So dürfen Forscher in Deutschland künftig mit Stammzellen experimentieren, die vor dem Stichtag 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bisher war dies auf den Stichtag 1. Jänner 2002 begrenzt.

Für einen solchen Kompromiss stimmten in einer namentlichen Abstimmung 346 Abgeordnete, 228 lehnten ihn ab und 6 enthielten sich. Zuvor waren mit jeweils großer Mehrheit sowohl eine völlige Freigabe der Forschung ebenso wie ein völliges Verbot abgelehnt worden.

Viele deutsche Wissenschaftler hatten argumentiert, dass ältere Zellen keine Spitzenforschung mehr zulassen würden. Insbesondere die katholische Kirche wandte sich aber gegen jede Forschung mit menschlichen Embryonen, weil der Zweck nicht die Mittel rechtfertigen könne.

Forschungsministerin Annette Schavan von der CDU hatte in der Debatte ebenfalls für die einmalige Verschiebung des Stichtags geworben. Dies sei verantwortbar, um Wissenschaftlern in einem schmalen Korridor die Forschung mit jüngeren, embryonalen Stammzellen zu ermöglichen, sagte sie. Schavan betonte, die Wissenschaftler gingen mit ihren Möglichkeiten verantwortungsvoll um und stünden auf dem Wertefundament des Grundgesetzes.

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