Die EU-Kommission will am 19. Dezember einen Richtlinienvorschlag vorstellen. Kritiker befürchten Gesundheitstourismus.
Die EU-Kommission will es EU-Bürgern künftig erleichtern, sich im Krankheitsfall in einem anderen als ihrem Heimatland behandeln zu lassen. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf wird die EU-Kommission voraussichtlich am 19. Dezember in Brüssel vorstellen. Das Papier wurde dem Vernehmen nach bereits mehrmals überarbeitet und verschoben, weil es sowohl innerhalb der EU-Kommission als auch unter den Mitgliedstaaten Widerstand gibt. Auch in Österreich warnen Kritiker bereits vor "Gesundheitstourismus", der durch die neuen Regeln gefördert werden könnte.
Nationale Behörden dürfen Auslandsbehandlung nicht verweigern
Konkret
zielt die Richtlinie darauf ab, Hürden und Beschränkungen abzubauen, die
Bürgern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen stationär
behandeln lassen wollen, in den Weg gelegt werden. EU-Bürger sollen künftig
Operationen oder Behandlungen, auf die sie laut Sozialversicherung in ihrem
Heimatland Anspruch haben, auch in anderen EU-Ländern nützen können. Zwar
brauchen sie weiter die Genehmigung ihrer nationalen Behörden, diese dürfen
sie aber grundsätzlich nicht verweigern. Sollte der Andrang in einem
Mitgliedstaat zu groß werden, sind Schutzklauseln vorgesehen. Gleichzeitig
will die EU-Kommission den Wettbewerb zwischen den Anbietern von
Gesundheitsdienstleistungen ankurbeln und etwa Werbung von solchen
Dienstleistern in allen EU-Staaten erlauben.
Hat EU Kompetenz in Gesundheitspolitik?
Gesundheitsdienstleistungen
waren nach heftiger Kritik aus der umstrittenen Richtlinie zur Öffnung der
Dienstleistungsmärkte gestrichen worden. Etliche Mitgliedstaaten verwiesen
vor allem darauf, dass die EU in der Gesundheitspolitik keine Kompetenz hat.
Kritiker befürchten nun vor allem, dass die Vorschläge die Gesundheitskosten
in die Höhe treiben und zu einem Zustrom von ausländischen Patienten führen
könnten.
Experten in Brüssel bezweifeln das: Die Richtlinie bilde prinzipiell nur den rechtlichen Rahmen zu einer bereits bestehenden Situation. An den finanziellen Verpflichtungen der Krankenkassen ändere sich nichts. Laut bisherigen Entwürfen werden bei einer geplanten und bewilligten Behandlung im EU-Ausland nur jene Kosten ersetzt, die auch in der Heimat des Patienten ersetzt werden. Für darüber hinaus gehende Kosten müsse der Patient selbst aufkommen.
Keine Änderungen bei ambulanter Behandlung
Bei ambulanten
Behandlungen, wie etwa einem Zahnersatz in Ungarn, ändere sich gar nichts.
Dafür darf es keine Beschränkungen geben und bezahlt wird, nur was auch im
eigenen Land von der Krankenversicherung gedeckt und bezahlt wird.
Arbeiterkammer begrüßt neue Rechte
Aus Sicht der
Arbeiterkammer erfreulich sind vor allem Vorschläge für eine Verstärkung der
Schadenersatz-und Klagsrechte sowie die geplante Einrichtung von nationalen
Anlaufstellen für Patienten.
Fragen zu Kostenerstattung noch offen
Viele Fragen seien noch
offen, heißt es im Hintergrund. Bisher sind Kostenerstattungen zwischen den
Sozialversicherungen bilateral bzw. in einer EU-Richtlinie aus 1971
geregelt, die vorschreibt, dass bei einem Krankenhausaufenthalt die
tatsächlichen Behandlungskosten ersetzt werden müssen.