Auch Österreicher

Ex-KZ-Aufseher in Spanien angeklagt

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Den Männern wird Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, einer von ihnen ist Österreicher.

Ein spanisches Gericht hat drei mutmaßliche frühere KZ-Aufseher wegen Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Richter Ismael Moreno erließ am Donnerstag internationalen Haftbefehl gegen drei Männer, die als Mitglieder der Division "Totenkopf" der Waffen-SS in den Konzentrationslagern Mauthausen (Oberösterreich) und Sachsenhausen nahe Berlin gedient haben sollen. Der 18-seitigen Anklageschrift zufolge leben zwei von ihnen in den USA, Johan Leprich und Anton Tittjung, der dritte, Josias Kumpf, soll sich in Österreich aufhalten.

Lepricht stammte ursprünglich aus Rumänien, Tittjung und Kumpf aus Jugoslawien. Der etwa 83-jährige Kumpf war erst im März von den USA nach Österreich abgeschoben worden. Er hatte nach dem Krieg zunächst in Österreich, seit 1956 in den USA gelebt. Die US-Behörden beriefen sich bei der Aberkennung der US-Staatsbürgerschaft auf ein mit Österreich abgeschlossenes "Rücknahmeabkommen" für jene Personen, die sich die Einreisebewilligung erschlichen haben. Kumpf, ehemals Wächter in Sachsenhausen, verheimlichte demnach bei der Einwanderung in die USA seine Nazi-Vergangenheit als Mitglied der SS-Totenkopf-Verbände.

Verbrechen in Polen
Auch die "Hauptkommission zur Strafverfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk" in Polen durchleuchtete Kumpf hinsichtlich der Erschießung "einer unbestimmten Zahl" von Juden im Zwangsarbeitslager von Trawniki im besetzten Polen. In Trawniki soll Kumpf 1943 an der Erschießung von 8.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern beteiligt gewesen sein. Er soll auch in Lagern im besetzten Frankreich gewesen sein. Kumpf habe selbst zugegeben, Wache gestanden zu sein, als Erschießungen stattfanden. Er habe den Befehl gehabt, auf Gefangene zu schießen, sollten sie zu flüchten versuchen, erklärte die stellvertretende US-Justizministerin Rita Glavin im März.

In Österreich sind Taten verjährt
Aus dem Wiener Justizministerium hieß es im März, Österreich nehme seine Verpflichtung wahr, Kriegsverbrechen aufzuklären und zu verfolgen. Im Falle Kumpf habe man die US-Behörden jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass Kumpf in Österreich nicht strafrechtlich verfolgt werden könne. Es seien die 1945 in Österreich geltenden Strafgesetze anzuwenden, und die Taten des zur Tatzeit unter 20-jährigen Kumpf seien Mitte der 60er Jahre verjährt. Österreich sei jedoch gegenüber den USA verpflichtet, Personen zurückzunehmen, die ihre Einreisebewilligung in den Vereinigten Staaten durch falsche Angaben erschlichen haben. Wien habe sich gegenüber den USA dafür eingesetzt, Kumpf nach Polen abzuschieben.

Überlebender als Zeuge
Der spanische Richter Moreno hatte die Untersuchung gegen die mutmaßlichen KZ-Wächter auf Verlangen von spanischen Holocaust-Überlebenden bereits im Juli 2008 eingeleitet. Sie waren während des Zweiten Weltkriegs nach Mauthausen, Sachsenhausen und Flossenbürg deportiert worden und hatten Klage eingereicht.

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