Mitgliedschaft wurde nach Putsch gegen Präsident Zelaya ausgesetzt.
Die Organisation Amerikanischer Staaten hat die Mitgliedschaft von Honduras wegen des Putsches gegen den außer Landes geschafften rechtmäßigen Präsidenten Manuel Zelaya ausgesetzt. Die Maßnahme stützt sich auf die 2001 angenommene Demokratie-Charta der Organisation, in der es heißt: "Die Völker Amerikas haben ein Recht auf Demokratie, und ihre Regierungen haben die Pflicht, sie zu fördern und zu verteidigen."
Quasi selbst ausgetreten
Die neuen Machthaber in Tegucigalpa
hatten sich kurz vorher von der Charta losgesagt, was einer
Austrittserklärung gleichkommen würde. Eine solche ist nach den Worten von
OAS-Generalsekretär José Miguel Insulza (Chile) rechtsunwirksam, da sie von
einer illegalen Autorität abgegeben wurde.
Zelayas Wiedereinsetzung gefordert
Die OAS hatte die Putschisten
ultimativ zur Wiedereinsetzung Zelayas in sein Amt bis Samstag aufgefordert.
Der 2006 gewählte linksgerichtete Präsident bekundete in Washington seine
Absicht, noch am Sonntag in seine Heimat zurückzukehren. Die argentinische
Präsidentin Cristina Kirchner, der Präsident von Ecuador, Rafael Correa, und
der Präsident der UNO-Vollversammlung, Miguel d'Escoto, wollen ihn begleiten.
Rückkehr trotz Haftbefehl?
Die Putschregierung hat einen
Haftbefehl gegen ihn erlassen. Insulza riet Zelaya, von seinen
Heimkehrplänen vorerst Abstand zu nehmen. Der Erzbischof von Tegucigalpa,
Kardinal Óscar Andrés Rodríguez Madriaga, hat an Zelaya appelliert, derzeit
nicht zurückzukehren. Es bestehe die ernste Gefahr, dass es in dem
mittelamerikanischen Land zu einem Blutbad komme, warnte der Vorsitzende der
Bischofskonferenz von Honduras.
Insulza hatte sich in Tegucigalpa stundenlang ohne Erfolg für die unverzügliche Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung eingesetzt. Er vermied dabei ein Treffen mit dem nach dem Umsturz eingesetzten "Übergangspräsidenten" Roberto Micheletti, um dessen Regierung keine Legitimität zu geben.
Zelaya war vergangenen Sonntag im Streit um eine von ihm angestrebte Volksabstimmung über eine zweite Amtszeit vom Militär festgesetzt und außer Landes gebracht worden. Der Oberste Gerichtshof billigte das Vorgehen der Streitkräfte.