Die US-Gerichte prüfen nun die Verfassungsmäßigkeit der Gift-Injektion, nachdem einige Verurteilte diese angefochten hatten.
Am Montag kommt in den USA eine heftig umstrittene Angelegenheit auf den Prüfstand: Die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten durch die Giftspritze. Der Oberste Gerichtshof wird überprüfen, ob diese Hinrichtungsart mit der US-Verfassung zu vereinbaren ist - genauer gesagt mit dem achten Verfassungszusatz, denn dieser verbietet "grausame und ungewöhnliche Bestrafung".
Todesqualen bei falscher Anwendung
Hinrichtungsgegner hatten
zuvor gezeigt, dass die Giftspritze, wenn sie nicht fachgerecht verabreicht
wird, buchstäblich Todesqualen verursacht. Zugleich wird in den USA immer
lauter infrage gestellt, ob die Hinrichtungen seit Wiedereinführung der
Todesstrafe 1976 immer rechtmäßig waren: Eine ganze Serie von
Justizirrtümern spricht dagegen.
Die 1977 nach nur oberflächlicher Erforschung eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: Die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen - mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.
Verurteilte verweigern Todesstrafe
2004 traten zwei Gefangene im
US-Bundesstaat Kentucky - der wegen der Ermordung zweier Polizisten zum Tode
verurteilte Ralph Blaze und der wegen Raubmordes verurteilte Thomas Bowling
- ihren Feldzug gegen die Todesspritze an. Vor Gericht erklärten sie, diese
Hinrichtungsart sei eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" und daher
mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Zwar verloren sie vor dem
zuständigen Gericht, Richter in anderen Bundesstaaten stärkten den beiden
aber mit ihren Entscheidungen in ähnlichen Fällen den Rücken.
Mit der Verfassung unvereinbar?
Ziel der Überprüfung durch das
höchste US-Gericht sei es, dass die Art und Weise von Hinrichtungen in den
USA mit dem achten Verfassungszusatz zu vereinbaren sei, erläutert die
Juristin Elisabeth Semel von der juristischen Fakultät der renommierten
Universität Berkeley. "Bei dem Fall geht es nicht darum, die Todesstrafe
abzuschaffen", betont sie. Die Absicht sei ebenso wenig, die Hinrichtung
schmerzfrei zu machen: "Es geht um vernünftige Vorkehrungen, um starke
Schmerzen zu verhindern", sagt Semel.
Verbreichung zu komplex für das Gefängnispersonal
Blaze
und Bowling hatten argumentiert, die Verabreichung der Giftspritze sei
hochkomplex, das Gefängnispersonal aber oft derart schlecht ausgebildet,
dass das Risiko großen Leidens für den Todeskandidaten inakzeptabel hoch
sei. Die zum Tode Verurteilten fordern daher strikte Kriterien, die bei der
Injektion des Gifts befolgt werden müssen. Diese Forderungen können
allerdings nicht erfüllt werden, so lange Ärzte - und vor allem Narkoseärzte
- bei den Hinrichtungen nicht anwesend sind: Meist verweigern die
Spezialisten dies jedoch. Alternativ könnte den Verurteilten eine Überdosis
Schlafmittel verabreicht werden: Der Tod träte dann langsamer ein, der
Todeskandidat würde aber nichts spüren.
Hinrichtungs-Moratorium
Viele Hinrichtungsräume in den
US-Gefängnissen bleiben unterdessen in diesen Tagen leer - de facto werden
keine Urteile vollstreckt, seit der Oberste Gerichtshof im September
ankündigte, die Rechtmäßigkeit der Giftspritze zu überprüfen. Allerdings
wurden in rund einem Dutzend Bundesstaaten bereits zuvor Hinrichtungen
ausgesetzt: Es hatte sich - oft von DNA-Tests untermauert - herausgestellt,
dass zu viele Gefangene trotz mangelnder Beweislage oder anderer
Justizfehler exekutiert worden waren. Im Dezember hatte New Jersey als
erster Bundesstaat seit der Wiedereinführung die Todesstrafe abgeschafft.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Washington wird noch vor Juli
erwartet.