Mit dem neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) hat die deutsche Regierung eine der tiefgreifendsten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen.
Das 100 Seiten starke Regelwerk soll die Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den Terror erheblich ausweiten: Die Ermittler der Behörde sollen zur Gefahrenabwehr private Computer durchsuchen und auch Wohnungen Unverdächtiger per Video überwachen dürfen.
Jahrelanger Streit
Dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch ging ein
jahrelanger Streit voraus, der sich während der parlamentarischen Beratungen
voraussichtlich unvermindert fortsetzen wird. Die SPD hat bereits
Änderungswünsche angemeldet, und die Opposition kündigte massiven Widerstand
an. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach dagegen von einem
"wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik
Deutschland".
Gefahrenabwehr
Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" erhält das BKA
erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Ermittlungsbehörde darf künftig
auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden. Bisher
war das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.
Online-Durchsuchung
Von den neuen Kompetenzen ist vor allem die
Online-Durchsuchung umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür in
einem Grundsatzurteil enge Grenzen vorgegeben. Nur bei einer konkreten
Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung
eines Richters heimlich in einen Computer eindringen.
Videofahndung
Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von
Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins
Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.
"Kein Schnüffelstaat"
Der SPD-Politiker Sebastian
Edathy sagte im ZDF-Morgenmagazin, im weiteren parlamentarischen Verfahren
müsse sichergestellt werden, dass "kein Schnüffelstaat" entstehe. Zu seinen
Änderungswünschen zählt die Befristung der Online-Durchsuchung auf vier bis
fünf Jahre.