Deutschland

Kabinett beschließt Online-Durchsuchung

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Mit dem neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) hat die deutsche Regierung eine der tiefgreifendsten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen.

Das 100 Seiten starke Regelwerk soll die Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den Terror erheblich ausweiten: Die Ermittler der Behörde sollen zur Gefahrenabwehr private Computer durchsuchen und auch Wohnungen Unverdächtiger per Video überwachen dürfen.

Jahrelanger Streit
Dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch ging ein jahrelanger Streit voraus, der sich während der parlamentarischen Beratungen voraussichtlich unvermindert fortsetzen wird. Die SPD hat bereits Änderungswünsche angemeldet, und die Opposition kündigte massiven Widerstand an. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach dagegen von einem "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland".

Gefahrenabwehr
Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" erhält das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Ermittlungsbehörde darf künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden. Bisher war das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.

Online-Durchsuchung
Von den neuen Kompetenzen ist vor allem die Online-Durchsuchung umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür in einem Grundsatzurteil enge Grenzen vorgegeben. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen.

Videofahndung
Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.

"Kein Schnüffelstaat"
Der SPD-Politiker Sebastian Edathy sagte im ZDF-Morgenmagazin, im weiteren parlamentarischen Verfahren müsse sichergestellt werden, dass "kein Schnüffelstaat" entstehe. Zu seinen Änderungswünschen zählt die Befristung der Online-Durchsuchung auf vier bis fünf Jahre.

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