Der Mann hatte im August 2024 drei Menschen getötet
Im Prozess um den islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das deutsche Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe als Mitglied des "Islamischen Staates" (IS) drei Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.
Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest im Bundesland Nordrhein-Westfalen waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der 27-jährige Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste deutschlandweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.
Der syrische Islamist, der 2022 als Flüchtling nach Deutschland einreiste, gab vor Gericht zu, feiernde Menschen nicht ertragen zu können und im Namen eines "Heiligen Krieges" möglichst viele "Ungläubige" töten zu wollen. Er beschaffte sich für die Tat ein Messer und nahm vor dem Anschlag ein Video auf, in dem er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bekannte.
Behörden versagten
Das Attentat wird auch als Fall von Behördenversagen gewertet. Der Täter sollte bereits ein Jahr vor dem Angriff abgeschoben werden. Ein Versuch der Ausländerbehörde scheiterte jedoch, da der Mann nicht angetroffen wurde und weitere Abschiebeversuche danach ausblieben.
Auch Verteidigung plädierte für lebenslange Haft
Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Jihadistenmiliz IS gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt. Dies bestätigte das Gericht nun.
In dem Staatsschutzprozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt musste sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten.