Die deutsche Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche islamistische Terrorhelfer festnehmen lassen. Sie sollen für die GIMF verantwortlich sein.
Im Rahmen der Razzien durch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter festgenommen wurden der 26-jährige Daniel P. und der 23-jährige Harun Can A. Beide sollen am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen den 19 Jahre alten Deutschen Irfan P., der sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet.
Razzien in zwölf Objekten
Insgesamt wurden zwölf Objekte in
Augsburg, Biberach an der Riß, Laupheim, Bremen, Lohmar, Weiden in der
Oberpfalz, Schlangen und Düsseldorf durchsucht, darunter ein Vereinsheim in
Bremen. Daniel P. wurde in Biberach, Harun Can A. im ostwestfälischen
Schlangen verhaftet.
"Einschüchterung der westlichen Bevölkerung"
Den
Beschuldigten wird vorgeworfen, auf den Internetseiten der deutschsprachigen
"Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) Videofilme, Botschaften und
anderes Propagandamaterial mehrerer terroristischen Vereinigungen
veröffentlicht sowie Propagandamaterial über Links zugänglich gemacht
worden. Das Propagandamaterial habe "der Mobilisierung weiterer
Sympathisanten und der Einschüchterung der westlichen Bevölkerung dienen"
sollen, schrieb die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Aufruf zur Ermordung von Karikaturisten
Irfan P. werde außerdem
vorgeworfen, im September 2007 im Internet zur Ermordung eines schwedischen
Karikaturisten und des Chefredakteurs einer schwedischen Zeitung aufgerufen
zu haben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Außerdem soll Irfan P. versucht
haben, Harun Can A. zu einer schweren Brandstiftung anzustiften.
GIMF-"Drohvideo" aus Wien
Auch im Wiener Terrorprozess
gab die Mitarbeit des Angeklagten Mohamed M. (23) bei der "GIMF" den
Ausschlag für seine und die Festnahme seiner Frau Mona S. (22) im September
2007. Mit einem "Drohvideo" sollten Österreich und Deutschland zum Abzug
ihrer Soldaten aus Afghanistan bewegt werden. Ein Fahnder des deutschen BKA,
der das Internet auf militant-islamistische Entwicklungen beobachtet, gab
den österreichischen Behörden den entscheidenden Hinweis.
Zweiter Prozess gegen Mohamed M. & Mona S.
Mohamed M. und
Mona S. haben sich derzeit am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an
einer terroristischen Vereinigung zu verantworten. Es ist bereits der zweite
Prozess, nachdem der Oberste Gerichtshof die im März gefällten Ersturteile
gegen das Paar - vier Jahre bzw. 22 Monate unbedingte Haft - als teilweise
mangelhaft aufgehoben hatte. Die Verhandlung wird am 11. Dezember
fortgesetzt.
"GIMF" keine "harmlose Sache"
Als Zeuge war
in der Vorwoche der mit der Internetbeobachtung betraute deutsche
BKA-Mitarbeiter aufgetreten. Er bestätigte die Einschätzung, dass die "GIMF"
keine harmlose Sache sei. Grundsätzlich sei das Internet mit Blickwinkel auf
den militanten Islam "so gefährlich wie die Waffen, die diese Leute
benützen. Mit Video- und Text-Botschaften von Osama bin Laden und nach
Anschlägen wären Muslime radikalisiert worden. Die "GIMF", deren deutsche
Version nach wie vor existiere, habe beispielsweise Anleitungen zur
Herstellung effizienter Giftstoffe für Terroranschläge ins Netz gestellt und
prinzipiell auch gegen zivile Ziele nichts einzuwenden.