Ein weiterer Schießbefehl der DDR-Staatssicherheit ist in der Außenstelle Chemnitz der Behörde für die Stasi-Archive aufgetaucht.
Dabei handle es sich um einen Auftrag an ein Mitglied der Spezialeinheit "Einsatzkompanie" des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), teilte die Behörde am Mittwoch in Berlin mit. Die Einheit war 1968 gebildet worden und sollte die Fahnenflucht von Soldaten verhindern. Seit Sonntag sorgt in Deutschland ein ähnlicher Schießbefehl zum Schutz der damaligen Grenze mit Westdeutschland aus der Stasi-Außenstelle Magdeburg für Wirbel.
Der Kompanie gehörten zunächst 30 Mitarbeiter an, später durchschnittlich 50 bis 70, die zum Teil konspirativ in Truppenteile der Nationalen Volksarmee (NVA) eingeschleust worden seien, heißt es in der Mitteilung. Die Einheit sei Teil der Hauptabteilung I "NVA und Grenztruppen" des MfS gewesen und 1985 aufgelöst worden.
Kompaniechef hat unterschrieben
Im Unterschied zu dem in
Magdeburg entdeckten inhaltsgleichen Dokument enthalte die Akte aus Chemnitz
auch die Unterschrift des Kompaniechefs, der den Auftrag unmittelbar
verantwortete, teilte die Behörde weiter mit. Das ist für ein mögliches
staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung.
Schießbefehl auch bei Kindern
In dem Dokument wurde den
Mitarbeitern der Spezialeinheit befohlen, Fluchtversuche von Grenzsoldaten
oder anderen Personen auch mit Waffengewalt zu vereiteln: "Zögern Sie nicht
mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die
Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen". Jeder Angehörige der
Spezialeinheit habe den Erhalt des Auftrags mit seiner Unterschrift
quittieren müssen.