Unter Auflagen

Online-Durchsuchung in Deutschland erlaubt

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Online-Durchsuchungen sind mit dem Deutschen Grundgesetz vereinbar. Unter strengen Auflagen hat das Verfassungsgericht sie erlaubt.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, wie den Schutz des menschlichen Lebens oder der Bestand des Staates, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Zugleich verwarf es das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig.

Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Dagegen geklagt hatten der frühere deutsche Innenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weitere Anwälte, eine Journalistin und ein Mitglied der Linkspartei.

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