Frankreich

Sprachkurspflicht im Herkunftsland für Einwanderer

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Eine neue Regierungsverordnung sieht vor, dass Menschen die nach Frankreich einwandern, bereits in ihren Herkunftsländern Französisch lernen müssen.

Zuwanderungskandidaten nach Frankreich haben künftig die Pflicht, bereits in ihren Herkunftsländern Französisch zu lernen. Dies sieht eine Regierungsverordnung vor, die am 1. Dezember in Kraft treten wird. Wie die Tageszeitung "Le Figaro" in ihrer Online-Ausgabe berichtet, sollen die Zuwanderungskandidaten für die Zusammenführung von Familien künftig bereits in ihrem Herkunftsland zu einem Sprach-und Kulturtest verpflichtet werden.

Getestet werden dabei nicht nur die Sprachkenntnisse der Ausländer, sondern auch deren Verständnis der französischen Kultur und Gepflogenheiten. So werden die Kandidaten etwa danach befragt, ob in Frankreich eine Frau ohne Genehmigung ihres Ehemannes arbeiten darf. Die Regierungsverordnung sieht weiter vor, dass auf Initiative der nationalen Agentur zum Empfang der Ausländer ANAEM Sprachkurse für die Zuwanderungskandidaten organisiert werden sollen. Zweigstellen der ANAEM befinden sich in zahlreichen afrikanischen Ländern wie Senegal, Mali, Marokko oder Tunesien. Ansonsten sollen Abkommen zwischen den französischen Behörden und lokalen Sprachschulen geschlossen werden.

"Die Sprache ist das beste Mittel zur Integration", lobte Immigrationsminister Brice Hortefeux (UMP) die neuen Bestimmungen. Kritik übte dagegen Gaye Petek von der Vereinigung der Türken in Frankreich "Elele", indem er daran erinnerte, dass es für die ländliche Bevölkerung sehr schwierig sein werde, solche Kurse zu besuchen. "Warum schafft man solche unmöglichen Fortbildungskurse, wo doch alle Migranten nach deren Ankunft in Frankreich Französisch lernen?", fragte Petek und fügte hinzu: "Das ist bloß eine Methode, die Immigration schwieriger zu gestalten, ohne sie zu verbieten, weil die Familienzusammenführung laut europäischen Bestimmungen vorgesehen ist."´

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