EU-Gericht

Türkei wegen Folter verurteilt

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Die Türkei hat vor zehn Jahren einen Kurden festgenommen - seitdem ist der Mann verschollen. Straßburg hat nun die Türkei verurteilt - wegen Folter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei am Dienstag in zwei Fällen wegen Folter und Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verurteilt. Das Straßburger Gericht gab der 55-jährigen Frau eines Kurden Recht, deren Mann vor zehn Jahren von türkischen Sicherheitskräften festgenommen wurde und seither verschollen ist.

Außerdem sahen die Richter es als erwiesen an, dass ein in Berlin lebender Kurde im Sommer 1993 in Istanbul während eines Verhörs gefoltert wurde. Das Gericht wies die Regierung in Ankara an, der Frau des Verschollenen 63.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dem kurdischen Kläger wurden 5000 Euro zugebilligt.

Der verschollene Mann, Mitglied der Kurdenpartei HADEP und Vater von acht Kindern, war Augenzeugen zufolge im Dezember 1997 nahe der osttürkischen Stadt Diyarbakir in einem Cafe festgenommen wurden. Seither versuchte seine Frau vergebens, Auskunft über sein Schicksal zu erhalten. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte zunächst mit, der Mann sei wegen mutmaßlicher Kontakte zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Haft genommen worden. Später bestritt sie dies.

Der Straßburger Gerichtshof kritisierte die "offenkundigen Versäumnisse" der türkischen Justiz. Diese habe keinen einzigen der Augenzeugen verhört und nichts unternommen, um das Verschwinden des Kurden aufzuklären. Der türkische Staat sei daher für den mutmaßlichen Tod des Mannes verantwortlich.

Die zweite Klage wurde von einem 43-jährigen Kurden eingereicht, der Anfang der 90er Jahre Mitglied einer Kurdistan-Gruppe an der Freien Universität Berlin war. Im August 1993 wurde er bei einer Zwischenlandung auf dem Istanbuler Flughafen festgenommen. Nach eigenem Bekunden wurde er einen Tag lang von Polizisten verhört und dabei mit Stockschlägen misshandelt und sexuell belästigt. Zwei ärztliche Gutachter stellten anschließend Verletzungen fest, welche die Aussage des Mannes untermauerten.

Die türkischen Behörden wiesen die Vorwürfe zurück. Sie beschuldigten den Kurden, er habe sich selbst verletzt, um den Ruf der türkischen Polizei zu schädigen. Diese Aussage bezeichnete der Straßburger Gerichtshof als "nicht plausibel".

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