Schmuck- und Bargeld-Fund: Da die Polizei den Eigentümer nicht ermitteln konnte, darf der glückliche Finder alles behalten.
Deutschland. Ein Pensionist in Hanau machte bei Gartenarbeiten im vergangenen November einen überraschenden Fund in seiner Hecke: Ein Müllsackerl mit Schmuck und ein Batzen Bargeld darin. Der Schmuck bestand aus mehreren Goldringen im Wert von rund 20.000 Euro, daneben lagen 100.000 Euro Bargeld.
Der Pensionist meldete den Fund der Polizei. Diese machte sich auf die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer der Wertsachen. Doch sie konnten ihn auch nach sechs Monaten nicht ausfindig machen. Damit darf der Finder den Schmuck und das Bargeld behalten. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch steht im Paragraph 973: "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache."
Wie "Hessenschau" berichtet, seien bei der Polizei zwar zahlreiche Hinweise eingetrudelt, allerdings führten die nicht zum Erfolg. "Es gab zum Beispiel einen Hinweis auf einen Überfall auf die Hanauer Kaserne in den 1980er Jahren", berichtete Thomas Leipold, Sprecher der Polizei Offenbach. "In diesem Fall wurden aber Euroscheine gefunden, die gab es damals noch nicht."
Auch eine Nachverfolgung der Scheinnummer, um ein Ausgabedatum und einen möglichen Empfänger zu ermitteln, scheiterte. Somit darf sich der glückliche Pensionist jetzt rechtmäßig neuer Besitzer des Fundes nennen.