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44 Prozent leben dauerhaft an der Armutsschwelle

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Die Armut grassiert auch in Österreich. Auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt ständig.

Rund eine Million bzw. zwölf bis 13 Prozent der Österreicher sind armutsgefährdet, zeigen die regelmäßigen Erhebungen der Statistik Austria. Etwas weniger als die Hälfte davon (44 Prozent) ist dauerhaft von Armut gefährdet oder betroffen, zeigte eine vertiefende Studie über die beiden Jahre 2004 und 2005. Rund 1,57 Millionen Menschen - also 19 Prozent der Bevölkerung - waren zumindest in einem der beiden Jahre armutsgefährdet.

Vor allem Pensionistinnen von Armut gefährdet
442.000 Menschen - etwa fünf Prozent - mussten in beiden Jahren mit einem niedrigen Einkommen auskommen und waren auch verstärkt von sichtbaren Armutslagen betroffen. Die größte Gruppe unter den dauerhaft Armutsgefährdeten stellen die Pensionistinnen; von ihnen waren 2005 96.000 armutsgefährdet.

900 Euro Armutsgrenze
Beim größeren Teil der Armutsgefährdeten gab es eine gewisse Dynamik: 559.000 Menschen (sieben Prozent der Bevölkerung) fielen von 2004 auf 2005 unter die Armutsgefährdungsgrenze von 900 Euro. Ungefähr ebenso viele Personen konnten ihr Einkommen über die Armutsschwelle verbessern. Die meisten von ihnen schafften es aber nur geringfügig - zwischen 50 und 150 Euro - über die Gefährdungsschwelle. Solch geringfügige Schwankungen verdecken chronisch benachteiligte Positionen im Nahebereich zur Armutsgefährdung, hält die Statistik Austria fest.

Immer mehr geringfügig Beschäftigte
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im Dezember 2007 mit 254.222 auf ein neues Rekordhoch geklettert. Davon waren 81.565 Männer und 176.867 Frauen, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. Im Vorjahr war die höchste Steigerung bei den geringfügig Beschäftigten verzeichnet worden. Lag die Zuwachsrate von 2000 bis 2006 im Durchschnitt bei knapp 6.760 Personen, wurde allein im abgelaufenen Jahr ein Plus von 18.179 verzeichnet.

Freiwillige Sozialversicherung
1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze betrug im Vorjahr 341,16 Euro pro Monat, 2008 liegt sie bei 349,01 Euro.

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