Die Armut grassiert auch in Österreich. Auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt ständig.
Rund eine Million bzw. zwölf bis 13 Prozent der Österreicher sind armutsgefährdet, zeigen die regelmäßigen Erhebungen der Statistik Austria. Etwas weniger als die Hälfte davon (44 Prozent) ist dauerhaft von Armut gefährdet oder betroffen, zeigte eine vertiefende Studie über die beiden Jahre 2004 und 2005. Rund 1,57 Millionen Menschen - also 19 Prozent der Bevölkerung - waren zumindest in einem der beiden Jahre armutsgefährdet.
Vor allem Pensionistinnen von Armut gefährdet
442.000
Menschen - etwa fünf Prozent - mussten in beiden Jahren mit einem niedrigen
Einkommen auskommen und waren auch verstärkt von sichtbaren Armutslagen
betroffen. Die größte Gruppe unter den dauerhaft Armutsgefährdeten stellen
die Pensionistinnen; von ihnen waren 2005 96.000 armutsgefährdet.
900 Euro Armutsgrenze
Beim größeren Teil der Armutsgefährdeten
gab es eine gewisse Dynamik: 559.000 Menschen (sieben Prozent der
Bevölkerung) fielen von 2004 auf 2005 unter die Armutsgefährdungsgrenze von
900 Euro. Ungefähr ebenso viele Personen konnten ihr Einkommen über die
Armutsschwelle verbessern. Die meisten von ihnen schafften es aber nur
geringfügig - zwischen 50 und 150 Euro - über die Gefährdungsschwelle. Solch
geringfügige Schwankungen verdecken chronisch benachteiligte Positionen im
Nahebereich zur Armutsgefährdung, hält die Statistik Austria fest.
Immer mehr geringfügig Beschäftigte
Die Zahl der
geringfügig Beschäftigten ist im Dezember 2007 mit 254.222 auf ein neues
Rekordhoch geklettert. Davon waren 81.565 Männer und 176.867 Frauen, geht
aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger
hervor. Im Vorjahr war die höchste Steigerung bei den geringfügig
Beschäftigten verzeichnet worden. Lag die Zuwachsrate von 2000 bis 2006 im
Durchschnitt bei knapp 6.760 Personen, wurde allein im abgelaufenen Jahr ein
Plus von 18.179 verzeichnet.
Freiwillige Sozialversicherung
1998 wurden geringfügig
Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst
entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht.
Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die
zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
Die Geringfügigkeitsgrenze betrug im Vorjahr 341,16 Euro pro Monat, 2008
liegt sie bei 349,01 Euro.