Der Wiener Jurist will wissen, ob Hausverlosungen überhaupt rechtens sind. Seine Auftraggeber sind die Immobilientreuhänder.
Fünf Sachverhaltsdarstellungen zum Thema Hausverlosung hat der Wiener Anwalt Herbert Gartner im Auftrag des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich bei österreichischen Staatsanwaltschaften im Jänner und Februar eingebracht: "Alle mit dem gleichen Inhalt - weil man es schlichtweg einfach wissen will", so Gartner. Antworten gibt es bisher noch keine. Für den Anwalt ist die Sache klar: "Verlosung ist Verlosung. Das Glück bleibt ja."
Legal oder nicht?
Die Staatsanwaltschaften Wien, Wiener Neustadt,
St. Pölten, Krems und Klagenfurt haben entsprechende Post von Gartner
bekommen. "Man will niemanden etwas Böses. Man will geordnete Verhältnisse",
so der Anwalt. Es betreffe auch nur Leute, deren Losverkäufe bereits
gestartet sind. Bisher gebe es generell viele verschiedene Meinungen zu dem
Thema - Sinn der Sache sei eben eine klare, gerichtliche Entscheidung, "so
geht's oder nicht". Abseits der Einreichungen von Gartner sollen übrigens in
Salzburg und Kärnten noch weitere eingereicht worden sein.
Heikle Sache
Dass Internetplattformen, die private Hausverloser
unterstützen und für die Aktionen werben, gesetzeswidrig sind, darüber seien
sich "eigentlich alle einig", meint Gartner. Uneins sei man sich eher
darüber, ob das eine einmalige private Hausverlosung auch ist. Grundsätzlich
wäre es nicht strafbar, wenn der Loswert auch dem Schätzwert der jeweiligen
Immobilie entspricht. Gartner geht aber davon aus, dass Verlosungen immer
mit der Absicht eines finanziellen Vorteils durchgeführt werden: Der
jeweilige Besitzer habe zuvor sein Haus am Markt "zu dem Preis, der ihm
passt", nicht an den Mann gebracht - "wer braucht sonst eine Verlosung?"
Auch wenn es entsprechende Schätzgutachten gebe - "der Markt sieht es
anders, der zahlt das nicht."