Außerdem beschloss der Nationalrat, dass Überweisungen bei Girokonten flotter - ohne die üblichen Trödeltage der Banken - erfolgen müssen.
Kunden von Zahlungsdienstleistern hat der Nationalrat am Dienstag eine Erleichterung gebracht. Mit den Stimmen von Koalition, BZÖ und Grünen wurde eine entsprechende EU-Vorgabe umgesetzt.
Bank haftet bei Fehlern
Kommt es zu Fehlüberweisungen, haften in
Zukunft die Zahlungsdienstleister (neben Banken auch Kreditkartenfirmen oder
Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel Paypal oder Western Union) in jedem
Fall. Bisher war das nur bei schuldhaftem Verhalten der Bank garantiert.
Schnellere Überweisungen
Der Zahlungsverkehr von Girokonten
wird durch die Novelle beschleunigt.
Die "Wertstellung" auf das Konto muss am Tag der Überweisung erfolgen.
Aufgrund der "Wertstellung" erfolgt die Zinsberechnung. Damit wird auch
unterbunden, dass bei Überweisungen von Konten ein und desselben
Dienstleisters ein längerer Zeitraum und dadurch Zinsvorteile für den
Dienstleister und Zinsnachteile für den Kunden entstehen.
Einheitliche Bedingungen
Weiters festgelegt wird, dass sämtliche
Zahlungsdienste europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Die
unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts-und Konsumentenschutzregime, die
auf den Zahlungsdienstmärkten der 27 EU-Mitgliedstaaten aufeinandertreffen
und Rechtsunsicherheit auslösen können, sollen harmonisiert werden.
EU-weite Nichtbanken
Geschaffen wird eine neue Kategorie von
Zahlungsdienstleistern. Diese Zahlungsinstitute können aufgrund des
sogenannten "EU-Passes" europaweit tätig werden, der
Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird EU-weit geöffnet. Der
Tätigkeitsbereich der Zahlungsinstitute soll Überweisungen, die Ausgabe von
Zahlungskarten, die Durchführung von Kartenzahlungstransaktionen,
Geldtransfergeschäfte sowie Zahlungen mittels Mobiltelefon und
Lastschriftverfahren umfassen.
Unbegrenzte Sicherung läuft aus
Angehoben wird ferner die
Einlagensicherung für Mittelunternehmen. Sie wird nun analog zu den
Kleinunternehmen von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht. Die derzeit noch
geltende unlimitierte Haftung für private Sparguthaben wird vorerst noch
nicht angetastet. Sie läuft mit Jahresende aus und wird auf 100.000 Euro
zurückfallen. Eines eigenen Gesetzesbeschlusses bedarf es dafür nicht. Die
Freiheitlichen beantragten am Dienstag vergeblich eine unbefristete
Verlängerung der unbegrenzten Einlagensicherung.