Geld

Banken haften bei Fehlüberweisungen

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Außerdem beschloss der Nationalrat, dass Überweisungen bei Girokonten flotter - ohne die üblichen Trödeltage der Banken - erfolgen müssen.

Kunden von Zahlungsdienstleistern hat der Nationalrat am Dienstag eine Erleichterung gebracht. Mit den Stimmen von Koalition, BZÖ und Grünen wurde eine entsprechende EU-Vorgabe umgesetzt.

Bank haftet bei Fehlern
Kommt es zu Fehlüberweisungen, haften in Zukunft die Zahlungsdienstleister (neben Banken auch Kreditkartenfirmen oder Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel Paypal oder Western Union) in jedem Fall. Bisher war das nur bei schuldhaftem Verhalten der Bank garantiert.

Schnellere Überweisungen
Der Zahlungsverkehr von Girokonten wird durch die Novelle beschleunigt. Die "Wertstellung" auf das Konto muss am Tag der Überweisung erfolgen. Aufgrund der "Wertstellung" erfolgt die Zinsberechnung. Damit wird auch unterbunden, dass bei Überweisungen von Konten ein und desselben Dienstleisters ein längerer Zeitraum und dadurch Zinsvorteile für den Dienstleister und Zinsnachteile für den Kunden entstehen.

Einheitliche Bedingungen
Weiters festgelegt wird, dass sämtliche Zahlungsdienste europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Die unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts-und Konsumentenschutzregime, die auf den Zahlungsdienstmärkten der 27 EU-Mitgliedstaaten aufeinandertreffen und Rechtsunsicherheit auslösen können, sollen harmonisiert werden.

EU-weite Nichtbanken
Geschaffen wird eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern. Diese Zahlungsinstitute können aufgrund des sogenannten "EU-Passes" europaweit tätig werden, der Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird EU-weit geöffnet. Der Tätigkeitsbereich der Zahlungsinstitute soll Überweisungen, die Ausgabe von Zahlungskarten, die Durchführung von Kartenzahlungstransaktionen, Geldtransfergeschäfte sowie Zahlungen mittels Mobiltelefon und Lastschriftverfahren umfassen.

Unbegrenzte Sicherung läuft aus
Angehoben wird ferner die Einlagensicherung für Mittelunternehmen. Sie wird nun analog zu den Kleinunternehmen von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht. Die derzeit noch geltende unlimitierte Haftung für private Sparguthaben wird vorerst noch nicht angetastet. Sie läuft mit Jahresende aus und wird auf 100.000 Euro zurückfallen. Eines eigenen Gesetzesbeschlusses bedarf es dafür nicht. Die Freiheitlichen beantragten am Dienstag vergeblich eine unbefristete Verlängerung der unbegrenzten Einlagensicherung.

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