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Bund unterstützt Unternehmenskredite

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Der Staat will Haftungen für Unternehmen ab 50 Mio Euro Umsatz und 250 Mitarbeitern übernehmen. Pro Unternehmen werden maximal 300 Mio Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren bereitgestellt. Das Gesetz tritt Ende 2010 automatisch außer Kraft.

Der österreichische Staat wird mit Garantien von insgesamt bis zu 10 Mrd. Euro die Vergabe von Krediten an mittelgroße und große österreichische Unternehmen unterstützen. Mit den pro Unternehmen auf maximal 300 Mio. Euro beschränkten Haftungen sollen vornehmlich Liquiditätsengpässe überbrückt und Arbeitsplätze erhalten werden. Das jetzt im Entwurf vorliegende Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) dürfte nach einer verkürzten Begutachtungsphase noch im Sommer in Kraft treten.

Innerhalb des Bankenpakets
Der Bund werde keine zusätzliches Geld auf den Weg bringen, sondern innerhalb des Bankenhilfspaketes bleiben. Die dort vorgesehenen 75 Mrd. Euro für Garantien und Haftungen werden um 10 Mrd. Euro reduziert. Die Vergabe der Unternehmenskredite soll über das normale Bankensystem abgewickelt werden. Der Bund wird je nach Bonität und anderen noch in Richtlinien festzulegenden Kriterien einen Garantierahmen für die Kredite in Höhe von 30, 50 oder 70 Prozent der Kreditsumme geben. Abwickeln werde dies die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Pro Unternehmen wird der Bund mit maximal 300 Mio. Euro haften, die Laufzeit der Haftung beträgt maximal fünf Jahre. Für die Übernahme der Haftung soll ein angemessenes Entgelt entrichtet werden, laut Finanzminister Pröll dürften dies je nach Bonität zwischen 50 bis 200 Basispunkte sein. Anträge müssen bis spätestens 12. November 2010 gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz per Jahresende 2010 automatisch außer Kraft tritt.

Gesunde Basis
Bei der Haftungsübernahme gehe es nicht um Sanierungsfälle, sondern nur um gesunde Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen, betonte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S). Voraussetzung sei das Vorliegen einer gesunden wirtschaftlichen Basis der Unternehmen vor dem 1. Juli 2008. Weiters müssten die in Frage kommenden Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter haben, der Umsatz müsse über 50 Mio. Euro liegen. Haftungen werden nur für Neukredite und in Euro für Kreditverträge mit in Österreich zugelassenen Banken übernommen. Rund 500 Unternehmen mit einer Viertelmillion Arbeitnehmern würden laut dem Finanzminister diesen Kriterien entsprechen.

Nähere Bestimmungen, etwa über den Nachweis der Voraussetzungen und die Bedingungen werden durch noch zu erarbeitende Richtlinien festgelegt. Neben einem umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrecht werde es dabei auch um die angemessene Vergütung von Organen der Unternehmen und die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an die Eigentümer gehen, so Schieder. Er wies auch darauf hin, dass die Kommunalkredit als zusätzlicher kommunaler Finanzierer für Gemeinden und Städte erhalten bleiben wird.

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