Der Staat will Haftungen für Unternehmen ab 50 Mio Euro Umsatz und 250 Mitarbeitern übernehmen. Pro Unternehmen werden maximal 300 Mio Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren bereitgestellt. Das Gesetz tritt Ende 2010 automatisch außer Kraft.
Der österreichische Staat wird mit Garantien von insgesamt bis zu 10 Mrd. Euro die Vergabe von Krediten an mittelgroße und große österreichische Unternehmen unterstützen. Mit den pro Unternehmen auf maximal 300 Mio. Euro beschränkten Haftungen sollen vornehmlich Liquiditätsengpässe überbrückt und Arbeitsplätze erhalten werden. Das jetzt im Entwurf vorliegende Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) dürfte nach einer verkürzten Begutachtungsphase noch im Sommer in Kraft treten.
Innerhalb des Bankenpakets
Der Bund werde keine zusätzliches Geld
auf den Weg bringen, sondern innerhalb des Bankenhilfspaketes bleiben. Die
dort vorgesehenen 75 Mrd. Euro für Garantien und Haftungen werden um 10 Mrd.
Euro reduziert. Die Vergabe der Unternehmenskredite soll über das normale
Bankensystem abgewickelt werden. Der Bund wird je nach Bonität und anderen
noch in Richtlinien festzulegenden Kriterien einen Garantierahmen für die
Kredite in Höhe von 30, 50 oder 70 Prozent der Kreditsumme geben. Abwickeln
werde dies die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Pro Unternehmen wird
der Bund mit maximal 300 Mio. Euro haften, die Laufzeit der Haftung beträgt
maximal fünf Jahre. Für die Übernahme der Haftung soll ein angemessenes
Entgelt entrichtet werden, laut Finanzminister Pröll dürften dies je nach
Bonität zwischen 50 bis 200 Basispunkte sein. Anträge müssen bis spätestens
12. November 2010 gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz per
Jahresende 2010 automatisch außer Kraft tritt.
Gesunde Basis
Bei der Haftungsübernahme gehe es nicht um
Sanierungsfälle, sondern nur um gesunde Unternehmen und den Erhalt von
Arbeitsplätzen, betonte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S).
Voraussetzung sei das Vorliegen einer gesunden wirtschaftlichen Basis der
Unternehmen vor dem 1. Juli 2008. Weiters müssten die in Frage kommenden
Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter haben, der Umsatz müsse über 50 Mio.
Euro liegen. Haftungen werden nur für Neukredite und in Euro für
Kreditverträge mit in Österreich zugelassenen Banken übernommen. Rund 500
Unternehmen mit einer Viertelmillion Arbeitnehmern würden laut dem
Finanzminister diesen Kriterien entsprechen.
Nähere Bestimmungen, etwa über den Nachweis der Voraussetzungen und die Bedingungen werden durch noch zu erarbeitende Richtlinien festgelegt. Neben einem umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrecht werde es dabei auch um die angemessene Vergütung von Organen der Unternehmen und die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an die Eigentümer gehen, so Schieder. Er wies auch darauf hin, dass die Kommunalkredit als zusätzlicher kommunaler Finanzierer für Gemeinden und Städte erhalten bleiben wird.