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Einstieg von Schlaff bei RHI erlaubt

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Der Großinvestor Martin Schlaff, der Anfang Jänner mit seinem Einstieg beim Feuerfestkonzern RHI für Überraschung gesorgt hat, darf sich freuen.

Die Übernahmekommission ist zum Schluss gekommen, dass Schlaff nicht allen RHI-Aktionären ein Übernahmeangebot legen muss, berichtet eine österreichische Tageszeitung in ihrer Wochenendausgabe.

Demnach sind Schlaff derzeit nur rund 17 Prozent der RHI-Anteile zuzurechnen, weshalb "die relevante Beteiligungshöhe" laut Übernahmegesetz (30 Prozent, Anm.) nicht erreicht wird, wie die Übernahmekommission urteilte.

Hielte Schlaff mehr als 30 Prozent, müsste er laut Übernahmerecht allen Aktionären ein Pflichtoffert machen. Doch 7,28 Mio. Stück Aktien, die sich Schlaff über Umtauschanleihen gesichert hat, rechnet die Kommission der "MS Privatstiftung" von Schlaff vorerst nicht zu. Die noch nicht getauschten Anleihen hätten keine "Stimmrechte", weshalb Schlaff damit keine Kontrolle auf die RHI ausüben könne.

Einen Freibrief erhält Schlaff aber nicht. Sollte er die Kontrollschwelle überschreiten - etwa, wenn er seine Anleihen in RHI-Aktien wandelt - muss er doch noch allen Aktionären ein Angebot für deren Anteile legen.

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