02. Februar 2007 20:24
Die Übernahmekommission ist zum Schluss gekommen, dass Schlaff nicht allen
RHI-Aktionären ein Übernahmeangebot legen muss, berichtet eine
österreichische Tageszeitung in ihrer Wochenendausgabe.
Demnach sind Schlaff derzeit nur rund 17 Prozent der RHI-Anteile
zuzurechnen, weshalb "die relevante Beteiligungshöhe" laut
Übernahmegesetz (30 Prozent, Anm.) nicht erreicht wird, wie die
Übernahmekommission urteilte.
Hielte Schlaff mehr als 30 Prozent, müsste er laut Übernahmerecht allen
Aktionären ein Pflichtoffert machen. Doch 7,28 Mio. Stück Aktien, die sich
Schlaff über Umtauschanleihen gesichert hat, rechnet die Kommission der "MS
Privatstiftung" von Schlaff vorerst nicht zu. Die noch nicht
getauschten Anleihen hätten keine "Stimmrechte", weshalb
Schlaff damit keine Kontrolle auf die RHI ausüben könne.
Einen Freibrief erhält Schlaff aber nicht. Sollte er die Kontrollschwelle
überschreiten - etwa, wenn er seine Anleihen in RHI-Aktien wandelt - muss er
doch noch allen Aktionären ein Angebot für deren Anteile legen.