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Grasser hätte reagieren müssen - laut Staatskommissären

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Ausschließlich das Finanzministerium als Behörde mit Vollzugskompetenz hätte etwas unternehmen müssen - so lautet die Aussage eines Ex-Staatskommissärs.

Im BAWAG-Prozess haben am Donnerstag zwei frühere Staatskommissäre als Zeugen ausgesagt. Solche Beamte sind die "Aufpasser" des Staates in einer Bank, sie nehmen an Aufsichtsratssitzungen teil. Die Quintessenz des 42. Verhandlungstages: das Finanzministerium - damals unter Ressortchef Karl-Heinz Grasser - hätte auf den kritischen Prüfbericht der OeNB im Jahr 2001 reagieren müssen. Geschehen ist das nicht.

Stanzel mahnte zu weniger Risiko
Der frühere Chef der Bankenaufsicht, Anton Stanzel, gab an, er habe dem neuen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner nach der Wiederaufnahme der Spekulationsgeschäfte 1995 vorgeschlagen, diese Deals in einem wesentlich geringeren Umfang zu tätigen. Die Risikobegrenzung sei für die Bankenaufsicht ein wesentlicher Punkt gewesen, so Stanzel.

Stanzel war von 1986 bis 1993 Staatskommissär in der BAWAG und bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1999 Chef der Bankenaufsicht im Finanzministerium.

Nur Finanzminister zuständig
Stanzel betonte, dass ausschließlich das Finanzministerium als Behörde mit Vollzugskompetenz dafür zuständig war, auf den kritischen BAWAG-Prüfbericht der Nationalbank aus dem Jahr 2001 zu reagieren. Die endgültige Entscheidungsquelle wäre der Minister gewesen - damals Karl-Heinz Grasser.

Ob die Nationalbank etwas unternehmen hätte müssen, traue er sich nicht zu sagen, da er den Bericht nicht kenne. Tatsächlich hatte niemand auf den Prüfbericht reagiert.

Prüfbericht nie gesehen
Stanzels Nachfolger als BAWAG-Staatskommissär, Herbert Sutter, sagte aus, der Aufsichtsrat habe eine Menge an Dingen nicht erfahren, schon gar nicht von den hohen Verlusten der Bank. Den Prüfbericht 2001 habe er auch nicht gesehen. Im Aufsichtsrat sei er nicht behandelt worden, auch aus dem Finanzministerium habe er ihn nicht bekommen, obwohl er Staatskommissär war.

Montag nächster Woche geht der BAWAG-Prozess weiter.

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