Geld

Klauseln bei Online-Verträgen gegen Gesetz

Teilen

Die Arbeiterkammer hat Online-Händler geprüft. Alle Verträge enthalten gesetzwidrige Klauseln.

Gesetzwidrige Vertragsklauseln finden sich auch immer öfter beim Handel per Mausklick. Das zeigt ein aktueller Test der AK Wien Konsumenten-Schützer bei 18 Online-Händlern. Untersucht wurden schwerpunktmäßig der Online-Elektrohandel und die Foto-Onlinebestellung. Ergebnis: Alle überprüften Allgemeinen Geschäfts-bedingungen verstoßen gegen das Konsumenten-Schutzgesetz oder gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. "Jedes untersuchte Unternehmen hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zurechtgeschnitzt, dass die Konsumenten im Nachteil sind", sagt AK Verbraucherschützer Harald Glatz, "beim ,Spitzenreiter’ gab es gleich 39 gesetzwidrige Klauseln in einem einzigen Vertrag." Die Unternehmen versuchen vor allem die Gewährleistungsrechte der KonsumentInnen zu schmälern oder sich vor Haftungsfragen zu drücken.

Im Schnitt: Zehn Verstöße in Verträgen
Insgesamt haben die KonsumentenschützerInnen der AK Wien 544 Vertragsklauseln der 18 untersuchten Unternehmen geprüft. Von den geprüften Klauseln verstoßen 186 gegen das Gesetz, benachteiligen grob die Rechte der KonsumentInnen und sind damit sittenwidrig. Im Schnitt fanden sich pro Vertrag zehn gesetzwidrige Klauseln - im schlechtesten Fall waren sogar 39 solcher Klauseln in einem Vertrag.

Verstöße gegen Konsumentenschutzgesetz
"Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes mitteilen"; "Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich " ; "Das Unternehmen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit" - solche Formulierungen finden sich auch bei Online-Händlern allzu häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit verstoßen sie gegen das Gesetz. "Solche Bestimmungen sind eindeutig zum Nachteil der KonsumentInnen und sind nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht erlaubt", sagt Glatz.

Positiv ist zu erwähnen, dass die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz eingehalten wurden. Nur in einem Fall wurde die Informationspflicht des Unternehmens, wonach Bestellungen ohne weitere Rückbestätigungen ausgeführt werden, missachtet.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.