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Recht auf saubere Luft einklagbar

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof sorgt für Aufregung: Somit ist das Recht auf saubere Luft zukünftig einklagbar.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Feinstaub gefällt. Demnach können Bürger in Zukunft untätige Behörden klagen, wenn die Belastung durch Feinstaub eine gewisse Grenze überschreitet.

Mit diesem Urteil des Obersten Gerichtsorgans der EU wurde der Klage eines Münchner Bürgers stattgegeben, der vom Freistaat Bayern die unverzügliche Aufstellung eines Aktionsplans verlangt hatte. Die Feinstaub-Grenzwerte werden dort 35 Mal pro Jahr überschritten.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte seit Anfang 2005 angesichts ständiger Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte in vielen Ballungszentren die Einführung von Umweltzonen gefordert und entsprechende Betroffenen-Klagen forciert. Die nachfolgende Feinstaubdiskussion führte schließlich nach jahrelanger Blockade durch die deutschen Autohersteller zum annähernd flächendeckenden Einbau von Partikelfiltern in Diesel-Neuwagen.

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