Gericht entschied:

1.Häftling darf zur Frau werden

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Ein geistig abnormer Straftäter wird im Maßnahmenvollzug vom Mann zur Frau.

Im Gefängnis sind schon viele umgepolt worden: Doch jetzt entschied erstmals ein Gericht, dass ein männlicher Häftling hinter Gittern zur Frau werden darf. Und das im Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Straftäter.

Der Gefangene wurde wegen wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und als „Gefahr für die Außenwelt“ in eine Anstalt eingewiesen. Schon seit Jahren soll er mit der Vorstellung leben, eigentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig zu sein.

Er reichte bei der Anstaltsleitung um die Genehmigung einer Hormonbehandlung ein. Doch diese soll sechs Monate lang nicht reagiert haben. Daraufhin schaltete Helmut Graupner, Anwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA, das Gericht ein.

Zehn Gefangene
wollen Frau werden

Für den Häftling bedeutet die positive Entscheidung nun eine lange Vorbereitungszeit auf eine geschlechtsangleichende Operation. Neben der hormonellen Behandlung stehen Psychotherapien und ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten auf dem Programm – alles auf Kosten der Krankenkasse. „Man möchte nicht, dass sich Menschen vorschnell operieren lassen“, sagt Graupner.

Sein Mandant ist nicht der einzige Häftling mit dem Wunsch, eine Frau zu werden. Zehn sollen es bundesweit sein, vier davon im Maßnahmenvollzug.

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