Nicht rechtskräftig

Lebensgefährtin erwürgt: Sieben Jahre Haft für Burgenländer

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Geschworene entschieden mit 5:3 Stimmen für Mord

Ein 70-jähriger Burgenländer, der im Dezember 2016 seine Lebensgefährtin erwürgt haben soll, ist am Donnerstag in Eisenstadt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat sprach den Mann mit 5:3 Stimmen wegen Mordes schuldig. Die Frage, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, wurde mit 8:0 Stimmen verneint.

"Die Geschworenen sind zur Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte hier eine Vorsatztat begangen hat", sagte der Vorsitzende des Senats, Wolfgang Rauter, bei der Urteilsverkündung. Es sei jedoch eine Vielzahl von Milderungsgründen zu berücksichtigen, die das Verschulden des Angeklagten relativierten.

Als mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit des 70-Jährigen, sein Tatsachengeständnis, das "eigentlich ein reumütiges Geständnis" gewesen sei, sowie die "intellektuelle Minderbegabung" des Angeklagten. Außerdem habe man sich "im Nahbereich" der allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung (Totschlag, Anm.) befunden, diese jedoch nicht als erfüllt angesehen, erläuterte der Vorsitzende. Weiters habe auch das Verhalten des Opfers zur Tathandlung beigetragen.

Das Urteil ist rechtskräftig: Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel.

 

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