06. Jänner 2012 00:01
Anwalt, Gutachten, Kopien – der 14 Monate lange Marathon-Prozess hat jeden der freigesprochenen Tierschützer über 400.000 Euro (!) gekostet. Insgesamt sind so Prozesskosten von mindestens 5,2 Millionen Euro entstanden – und die fordern Tierschützer jetzt vom Staat zurück.
Der Hauptangeklagte Martin Balluch hat zusammen mit dem SPÖ-Abgeordneten Johann Maier eine Petition im Parlament eingebracht. „Wir fordern die gesamte Summe zurück und wollen endlich eine Generaldebatte im Parlament über die gesetzliche Regelung von Strafverfahren führen“, sagt Maier zu ÖSTERREICH.
Denn bei Strafverfahren müssen laut Gesetz freigesprochene Beschuldigte die Kosten selbst tragen – auch in diesem Fall. Und jeder der 13 Tierschützer bekommt gerade einmal 1.200 Euro vom Staat zurück. Die 400.000 Euro Kosten pro Tierschützer haben sich auch aufgrund hoher Kopierkosten für die Akten angehäuft. „Pro Kopie hat die Justiz einen Beitrag von 1,10 Euro verlangt“, beklagen sich die Tierschützer.
Angeklagter: „Haben wir keinen Erfolg, folgt Klage“
Im März wird die Petition im Petitionsausschuss, später dann im Justizausschuss behandelt.
Die Tierschützer geben sich kämpferisch. Der Mitangeklagte Elmar Völkl sagt im Interview mit ÖSTERREICH: „Greift die Petition nicht, dann gehen wir bis zum Obersten Gerichtshof und bringen eine Klage gegen den Staat ein.“
"Wenn nötig, gehen wir bis zum OGH"
Elmar Völkl war einer der 13 Angeklagten beim Tierschützerprozess.
ÖSTERREICH: Warum haben sich die Tierschützer entschlossen, eine Petition im Parlament einzubringen?
Elmar Völkl: Durch den Prozess wurden wir finanziell ruiniert. Jeder hatte Kosten bis zu 500.000 Euro. Als Entschädigung gibt es vom Staat 1.200 Euro. Meine Uni-Karriere etwa war durch den Prozess und die U-Haft zu Ende.
ÖSTERREICH: Wenn die Petition erfolglos bleibt, sind Sie bereit, die Republik Österreich zu klagen?
Völkl: Prinzipiell bin ich hoffnungsvoll, dass die Petition Erfolg haben wird, denn sie ist moralisch gerechtfertigt. Angeklagte, die freigesprochen werden, müssen vollständig entschädigt werden. Wenn nicht, dann werden wir die Republik klagen und bis zum Obersten Gerichtshof ziehen.
(prj, ida)
Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie anziehen.
Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie ausbeuten."
mit einen guten Anwalt wird man freigesprochen , und dann noch für die begonnenen
Straftaten Entschädigung verlangen . oh Felix Austria
Nicht zuwarten.
linkes pack
In diesem Fall der Tierschützer wird sich zeigen, wo unsere Repräsentanten des Staates wirklich stehen! Er, der Staat, ist ja schon längst scharf rechts abgebogen und findet schwer wieder zur Mitte, zum Zentrum zurück.....
Grasser war weder unschuldig in U-Haft noch stand er vor Gericht!
Also schickt sich dieser Vergleich nicht wirklich
aber es wird ganz toll lustig wenn dann grasser das auch fordern kann
soferns ihm weiter nichts nachweisen können
hahahaa
bei den jahrelangen ermittlungen kommt einiges zusammen
Haben alle Unterstellungen , falsche Anschuldigungen und gefälschte Beweismaterialen nichts gebracht, sondern ganz im Gegenteil, eben die kriminell veranlagte Justiz zur Schau gestellt, dann sollen sie wenigstens existenziell zu Boden gehen!
Damit der geRechtigkeit genüge getan wird! PFUI!!