06. Jänner 2012 00:01

Petition im Parlament  

Tier-Schützer fordern 5,2 Mio.

Tierschützer wollen jene 5,2 Mio. Euro vom Staat zurück, die der Prozess kostete.

Tier-Schützer fordern 5,2 Mio.
© TZ Österreich

Anwalt, Gutachten, Kopien – der 14 Monate lange Marathon-Prozess hat jeden der freigesprochenen Tierschützer über 400.000 Euro (!) gekostet. Insgesamt sind so Prozesskosten von mindestens 5,2 Millionen Euro entstanden – und die fordern Tierschützer jetzt vom Staat zurück.

Der Hauptangeklagte Martin Balluch hat zusammen mit dem SPÖ-Abgeordneten Johann Maier eine Petition im Parlament eingebracht. „Wir fordern die gesamte Summe zurück und wollen endlich eine Generaldebatte im Parlament über die gesetzliche Regelung von Strafverfahren führen“, sagt Maier zu ÖSTERREICH.

Denn bei Strafverfahren müssen laut Gesetz freigesprochene Beschuldigte die Kosten selbst tragen – auch in diesem Fall. Und jeder der 13 Tierschützer bekommt gerade einmal 1.200 Euro vom Staat zurück. Die 400.000 Euro Kosten pro Tierschützer haben sich auch aufgrund hoher Kopierkosten für die Akten angehäuft. „Pro Kopie hat die Justiz einen Beitrag von 1,10 Euro verlangt“, beklagen sich die Tierschützer.

Angeklagter: „Haben wir keinen Erfolg, folgt Klage“
Im März wird die Petition im Petitionsausschuss, später dann im Justizausschuss behandelt.

Die Tierschützer geben sich kämpferisch. Der Mitangeklagte Elmar Völkl sagt im Interview mit ÖSTERREICH: „Greift die Petition nicht, dann gehen wir bis zum Obersten Gerichtshof und bringen eine Klage gegen den Staat ein.“

"Wenn nötig, gehen wir bis zum OGH"

Elmar Völkl war einer der 13 Angeklagten beim Tierschützerprozess.

ÖSTERREICH: Warum haben sich die Tierschützer entschlossen, eine Petition im Parlament einzubringen?
Elmar Völkl: Durch den Prozess wurden wir finanziell ruiniert. Jeder hatte Kosten bis zu 500.000 Euro. Als Entschädigung gibt es vom Staat 1.200 Euro. Meine Uni-Karriere etwa war durch den Prozess und die U-Haft zu Ende.

ÖSTERREICH: Wenn die Petition erfolglos bleibt, sind Sie bereit, die Republik Österreich zu klagen?
Völkl: Prinzipiell bin ich hoffnungsvoll, dass die Peti­tion Erfolg haben wird, denn sie ist moralisch gerechtfertigt. Angeklagte, die freigesprochen werden, müssen vollständig entschädigt werden. Wenn nicht, dann werden wir die Republik klagen und bis zum Obersten ­Gerichtshof ziehen.

(prj, ida)


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11 Postings
fuerTiere meint am 09.01.2012 08:28:19 ANTWORTEN >
"Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie anziehen.
Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie ausbeuten."
linklinkegrüner meint am 07.01.2012 10:11:25 ANTWORTEN >
in Österreich müsste man sein , Geschäfte anzünden , andersdenkende verletzen , überfälle ec.
mit einen guten Anwalt wird man freigesprochen , und dann noch für die begonnenen
Straftaten Entschädigung verlangen . oh Felix Austria
Also jetzt, meint am 07.01.2012 03:42:30 ANTWORTEN >
müsste die ECHTE Aschante sofort reagieren.
Nicht zuwarten.
Leserbrief meint am 06.01.2012 20:56:27 ANTWORTEN >
@Aschant_E: Sie alter Nazi, Sie.
Aschant_E meint am 06.01.2012 18:16:10 ANTWORTEN >
eine frechheit dass sowas frei herumläuft
linkes pack
hamurappi meint am 06.01.2012 17:06:29 ANTWORTEN >
Soviel mir bekannt ist, wurde der Graf Mensdorff-Poully für seine Untersuchungshaft, die nur ein paar Tage gedauert hat, großzügigst entschädigt! Außerdem hat er ja laut Meldungen auch um Kurzarbeitsunterstützung angesucht! Welch eklatanter Unterschied!
In diesem Fall der Tierschützer wird sich zeigen, wo unsere Repräsentanten des Staates wirklich stehen! Er, der Staat, ist ja schon längst scharf rechts abgebogen und findet schwer wieder zur Mitte, zum Zentrum zurück.....
Tunichtgut meint am 06.01.2012 13:30:27 ANTWORTEN >
@super herrlich,
Grasser war weder unschuldig in U-Haft noch stand er vor Gericht!
Also schickt sich dieser Vergleich nicht wirklich
super herrlich meint am 06.01.2012 11:11:29 ANTWORTEN >
ich geb denen ja vollkommen recht irgendwie
aber es wird ganz toll lustig wenn dann grasser das auch fordern kann
soferns ihm weiter nichts nachweisen können
hahahaa
bei den jahrelangen ermittlungen kommt einiges zusammen
@super herrlich meint am 06.01.2012 18:48:00
der KHG sitzt ja net in U-Haft also kann er a keine Entschädigung geltend machen!!!!!!
Tunichtgut meint am 06.01.2012 10:43:04 ANTWORTEN >
Der Skandal geht in die nächste Runde..............und die ehemalige unfähige Skandalministerin wurde bestens versorgt........ge Rechtes Österreich!
Haben alle Unterstellungen , falsche Anschuldigungen und gefälschte Beweismaterialen nichts gebracht, sondern ganz im Gegenteil, eben die kriminell veranlagte Justiz zur Schau gestellt, dann sollen sie wenigstens existenziell zu Boden gehen!
Damit der geRechtigkeit genüge getan wird! PFUI!!
Ich finde es vollkommen meint am 06.01.2012 09:05:13 ANTWORTEN >
in Ordnung das ein vom Gericht Freigesprochener Mensch der zu Unrecht in Untersuchungshaft saß die volle Entschädigung vom Staat bekommen sollte denn er ruiniert den Menschen ja auch mit einer nicht gerechtfertigten Untersuchungshaft. Es sollte im Gesetz verankert sein oder werden das so ein Mensch voll und ganz zu entschädigen ist. Es kann wie es bei uns aussieht jeden treffen und damit jeder Existenziell vernichtet werden und das Unschuldiger Weise.
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