Petition im Parlament

Tier-Schützer fordern 5,2 Mio.

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Tierschützer wollen jene 5,2 Mio. Euro vom Staat zurück, die der Prozess kostete.

Anwalt, Gutachten, Kopien – der 14 Monate lange Marathon-Prozess hat jeden der freigesprochenen Tierschützer über 400.000 Euro (!) gekostet. Insgesamt sind so Prozesskosten von mindestens 5,2 Millionen Euro entstanden – und die fordern Tierschützer jetzt vom Staat zurück.

Der Hauptangeklagte Martin Balluch hat zusammen mit dem SPÖ-Abgeordneten Johann Maier eine Petition im Parlament eingebracht. „Wir fordern die gesamte Summe zurück und wollen endlich eine Generaldebatte im Parlament über die gesetzliche Regelung von Strafverfahren führen“, sagt Maier zu ÖSTERREICH.

Denn bei Strafverfahren müssen laut Gesetz freigesprochene Beschuldigte die Kosten selbst tragen – auch in diesem Fall. Und jeder der 13 Tierschützer bekommt gerade einmal 1.200 Euro vom Staat zurück. Die 400.000 Euro Kosten pro Tierschützer haben sich auch aufgrund hoher Kopierkosten für die Akten angehäuft. „Pro Kopie hat die Justiz einen Beitrag von 1,10 Euro verlangt“, beklagen sich die Tierschützer.

Angeklagter: „Haben wir keinen Erfolg, folgt Klage“
Im März wird die Petition im Petitionsausschuss, später dann im Justizausschuss behandelt.

Die Tierschützer geben sich kämpferisch. Der Mitangeklagte Elmar Völkl sagt im Interview mit ÖSTERREICH: „Greift die Petition nicht, dann gehen wir bis zum Obersten Gerichtshof und bringen eine Klage gegen den Staat ein.“

"Wenn nötig, gehen wir bis zum OGH"

Elmar Völkl war einer der 13 Angeklagten beim Tierschützerprozess.

ÖSTERREICH: Warum haben sich die Tierschützer entschlossen, eine Petition im Parlament einzubringen?
Elmar Völkl: Durch den Prozess wurden wir finanziell ruiniert. Jeder hatte Kosten bis zu 500.000 Euro. Als Entschädigung gibt es vom Staat 1.200 Euro. Meine Uni-Karriere etwa war durch den Prozess und die U-Haft zu Ende.

ÖSTERREICH: Wenn die Petition erfolglos bleibt, sind Sie bereit, die Republik Österreich zu klagen?
Völkl: Prinzipiell bin ich hoffnungsvoll, dass die Peti­tion Erfolg haben wird, denn sie ist moralisch gerechtfertigt. Angeklagte, die freigesprochen werden, müssen vollständig entschädigt werden. Wenn nicht, dann werden wir die Republik klagen und bis zum Obersten ­Gerichtshof ziehen.

(prj, ida)

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