10. Dezember 2008 19:34

Asylverfahren 

Fekter gibt die Verantwortung im Fall Arigona ab

Neue Chance für Arigona: Innenministerin Maria Fekter überlässt den Landeschefs die Entscheidung über einen humanitären Aufenthalt.

Fekter gibt die Verantwortung im Fall Arigona ab
© APA

"Ich übernehme diesbezüglich keinen Einfluss mehr“, sagte Innenministerin Maria Fekter, als sie gestern den Entwurf für ein neues humanitäres Aufenthaltsrecht präsentierte. Für Menschen, die vor 2003 nach Österreich gekommen sind, sollen künftig die Landeschefs über einen humanitären Aufenthalt entscheiden. Humanitäre Gründe für alle anderen Fälle werden in laufenden Asyl- oder Niederlassungsverfahren geprüft.

Chance für Arigona
Für Arigona Zogaj könnte sich damit die Chance auf dauerhaften Aufenthalt in Österreich verbessern. Hat doch die Landesregierung Oberösterreichs eine entsprechende Empfehlung gegeben. Doch Landeschef Josef Pühringer (ÖVP) hat im September 2009 eine Wahl zu schlagen und könnte versucht sein, nach rechts umzuschwenken.

Haftung für Unterhalt
Zahlen soll der Staat für Menschen, die humanitären Aufenthalt bekommen, nicht. Sie brauchen künftig einen Paten. Das kann eine Privatperson oder ein Verein sein. Der Pate soll etwa für den Unterhalt haften – doch dürfen dafür keine Subventionen verwendet werden.

Beirat
Die Landeschefs entscheiden auf Empfehlung eines Beirats. Doch ist es nicht Pflicht, einen solchen einzurichten. Ob es etwa im BZÖ-Land Kärnten einen Beirat geben werde, beantwortet Fekter so: „Die haben vielleicht keinen Bedarf.“

Caritas kritisiert Fekter
Der Entwurf stieß sofort auf heftigen Protest bei Hilfsorganisationen und in der Politik. „Waren Fremde früher von der Gnade des Innenministers abhängig, sind sie es künftig von jener privater Personen. Das ist ein Rückbau des Rechtsstaates“, sagte Caritas-Präsident Franz Küberl. „Die neue Regierung hält am Gnadenakt fest“, urteilt die Grüne Alev Korun.

Das neue Gesetz soll ab dem 1. April 2009 in Kraft treten. Denn ab 31. März ist die derzeitige Bestimmung laut dem Verfassungsgerichtshof ungültig.


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