Schmerzensgeld

8-Jährige verklagt Buben nach Streit beim Spielen

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Ein noch nicht ganz achtjähriger Bub hatte beim Spielen Streit mit einem etwas älteren Mädchen. Jetzt erhielt er Post vom Gericht.

Der Vorfall liegt schon mehrere Wochen zurück, wurde aber erst jetzt aufgedeckt. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, spielten in der Volksschule Gössendorf die Kinder wie üblich während der Nachmittagsbetreuung miteinander. Dabei kam es offenbar zu einem Streit zwischen einem achtjährigen Mädchen und einem noch nicht ganz achtjährigen Buben, den der Bub damit beendete, dass er dem Mädchen einen Stein an den Kopf warf.

Nach kurzem Trösten durch die Betreuerin wurde friedlich weiter gespielt. Niemand nahm länger Notiz von dem Vorfall. Bis der kleine Bub knapp sechs Wochen später Post vom Anwalt des Mädchens erhielt. Inhalt: eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2000 Euro plus eine Unkostenpauschale in Höhe von 200 Euro.

Die Eltern des Buben fallen aus allen Wolken, schließlich haben sie noch nie was von dem Vorfall gehört. Der Ombudsmann der Gemeinde wurde eingeschaltet, aber auch der konnte nicht vermitteln. Vor knapp zwei Wochen erhielt die Familie des Buben Post vom Bezirksgericht Garz-Ost. Ein RSA-Brief flatterte ins Haus. Den Erhalt musste der Achtjährige mit seiner Unterschrift bestätigen. Darin enthalten war ein "bedingter Zahlungsbefehl" in Höhe von 870 Euro.

Inzwischen hat auch die Familie des Buben einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat Einspruch erhoben. Weil man sich nicht einigen konnte, muss das Mädchen nun vor Gericht beweisen, dass die Tat absichtlich begangen wurde. Wenn man in solchen Fällen überhaupt klagt, wird normalerweise die Betreuungseinrichtung geklagt. Hier verzichtet man darauf, man suchte sich lieber den leichtesten Gegner aus.

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