Flüchtiger Judo-Star

Seisenbacher wegen 19 Euro abgeblitzt

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Wieder hat es ein Gericht in ­Kiew abgelehnt, die Causa Seisenbacher zu verhandeln.

Der nach Kiew geflüchtete zweimalige Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher (56) scheint weiter auf Zeit zu spielen. Juristisch geht er gegen seine Zwangsausweisung aus der Ukraine vor, hat hiergegen Einspruch erhoben. Doch erneut lehnte es ein Gericht ab, seinen Antrag zu behandeln. Begründung diesmal: Seisenbacher hatte im Vorfeld 19,11 Euro an Gebühren nicht überwiesen.

Wie mehrfach berichtet, wirft die heimische Justiz dem einstigen Sport-Idol schweren sexuellen Missbrauch unmündiger Mädchen vor. Vor seinem Prozess im Dezember 2016 setzte sich Seisenbacher ab.

Eine Auslieferung lehnten die ukrainischen Behörden ab. Nach ihrer Rechtslage sind die Verbrechen, die Seisenbacher begangen haben soll, bereits verjährt. Wegen Verstößen gegen die Aufenthaltsbestimmungen forderte Kiew den Wiener dennoch auf, das Land binnen fünf Tagen zu verlassen. Neuesten Gerüchten zufolge soll Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, versuchen, politisches Asyl zu erlangen.

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