Prozess

Hitler-Gruß bei Strache-Rede: 18 Monate Haft

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34-Jähriger "begleitete" Auftritt des FPÖ-Parteichefs bei Anti-Islam-Demo.

Ein Teilnehmer einer Anti-Islam-Demo, die sich gegen den Ausbau eines islamischen Kulturzentrums vor dem Amtshaus in Wien-Floridsdorf gerichtet hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 34-jährige Skinhead hatte am 18. Juni 2010 während einer Rede von FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben.

Der Mann, der sich keine fünf Meter von Strache entfernt und im Blickfeld des FPÖ-Chefs befand, wurde dabei von einer Tageszeitung fotografiert, die das Bild veröffentlichte. Es war nicht das erste Mal, dass der Beschäftigungslose mit Nazi-Gesten auffällig wurde. Am 16. April 2010 hatte ihn ein Polizist angezeigt, weil der mit einem T-Shirt mit der Zahl "88" bekleidete Glatzkopf - die Ziffern stehen jeweils für den achten Buchstaben des Alphabets und werden in einschlägigen Kreisen als "Heil Hitler" gelesen - am Floridsdorfer Bahnhof mit ebenfalls erhobenem rechtem Arm lautstark "Heil Hitler!" und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt hatte.

"Provokation"
Das habe er "als Provokation gemacht", gab der Angeklagte nun zu Protokoll: "Ich wollte das Volk provozieren." Vor Strache habe er demgegenüber "bloß die Faust geballt. Warum, das weiß ich nicht", behauptete er, wobei ihn das im Gerichtsakt befindliche Foto eindeutig widerlegte.

Der Verteidiger machte auf die Lebensumstände des Lehrabbrechers und mit einem Alkoholproblem behafteten FPÖ-Sympathisanten aufmerksam: "Da war eine massive Frustration dahinter." Auf die Frage des Anwalts, was er mit der NSDAP bzw. dem Nationalsozialismus verbinde, erwiderte der 34-Jährige: Die Kriegszeit. Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg: Die Nazis halt, SS."

Bei der Strafbemessung waren insgesamt sechs Vorstrafen erschwerend. Zusätzlich zu den eineinhalb Jahren wurde dem Angeklagten eine offene bedingte dreimonatige Haftstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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