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VfGH: Mehr als 3.000 Asyl-Beschwerden

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Verfassungsrichter wollen deshalb Zug zum VwGH wieder öffnen.

Der Verfassungsgerichtshof bleibt zunehmend mit Asylrechtssachen belastet. Allein im Jahr 2009 langten bei den Höchstrichtern 3.449 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs ein. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des VfGH hervor, der gemäß einem Bericht der Parlamentskorrespondenz dem Nationalrat vorgelegt wurde. Die Beschwerden entsprechen 63 Prozent des Gesamtanfalls der beim VfGH im Jahr 2009 anhängig gemachten Rechtssachen.

Beschwerdeflut
Grund für die zunehmende Beschwerdeflut beim VfGH in Asylrechtssachen ist, dass seit rund drei Jahren der Weg zum Verwaltungsgerichtshof abgeschnitten ist. Dem Verfassungsgerichtshof ist es nach eigener Einschätzung gelungen, die neue Herausforderung "einigermaßen zu bewältigen", auf Dauer erachten die Richter die Belastung aber für nicht tragbar. Reformvorschlag des VfGH: Gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs soll sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden können, jedoch ohne Verpflichtung der Gerichtshöfe, jeden Fall inhaltlich zu behandeln.

Neue Fälle
Insgesamt wurden im Jahr 2009 an den Verfassungsgerichtshof 5.489 neue Fälle herangetragen, etwa doppelt so viel wie im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. In Summe hob der Gerichtshof von 25 geprüften Bundes- und Landesgesetzen acht teilweise auf.

Im VwGH konnten 2009 durch den Wegfall der Asylrechtssachen erstmals seit vier Jahren wieder mehr Fälle erledigt werden, als neu angefallen waren. Konkret sind im Berichtszeitraum 5.358 Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof neu eingelangt. 7.620 Fälle wurden im gleichen Zeitraum erledigt. In 1.585 Fällen wurde entschieden, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.

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