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Karl-Heinz Grasser vor Anklage

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"Bestechungszahlung": Weisenrat und Minister entscheiden

Selbst Karl-Heinz Grassers Anwalt Manfred Ainedter rechnet bereits mit einer Anklage. Er glaubt freilich, dass die Staatsanwaltschaft „nicht mutig“ genug sei, die langjährigen Ermittlungen einfach fallen zu lassen“.

Die Staatsanwaltschaft sieht das natürlich völlig anders. Laut geheimem Anklageentwurf wird der einst so schillernde Ex-Finanzminister bereits ex­plizit als Angeklagter bezeichnet. Wie ÖSTERREICH bereits mehrmals angekündigt hatte, hatten sich offenbar diverse Verdachtsmomente nach Sichtung von Tausenden Unterlagen und Zeugeneinvernahmen erhärtet. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwalt Gerald Denk hat in der Causa Buwog – hier wurde gegen KHG wegen des Verdachts der Untreue beim Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 ermittelt – einen minutiösen „Tatplan“ gezeichnet.

Staatsanwalt sieht "Tatplan" in Buwog-Fall
Es geht um die Verkaufssumme von 961 Millionen Euro beim Buwog-Verkauf und fast zehn Millionen Euro, die an Provisionen an Grassers einstige Freunde Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech für „Beratungen“ geflossen seien. Der Staatsanwalt sieht diese als „Bestechungszahlungen“. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bis Ende des Jahres soll die Anklage stehen. Der Vor­habensbericht der Staatsanwaltschaft liegt im Justizministerium. Weisenrat und Minister entscheiden nun.

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