AK gewinnt Prozess um

Konsumententäuschung

AK gewinnt Prozess um "Last Minute"

Nicht immer sind Last Minute-Reisen ein Schnäppchen! Eine Konsumentin gab der AK einen Hinweis: Ein Reiseveranstalter warb mit Last Minute, die Reisen waren aber gleich teuer oder sogar noch teurer als im Katalog. Die AK klagte wegen unlauterem Wettbewerb und bekam vom Oberlandesgericht Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auf der Homepage des Reiseveranstalters Gulet Touristik (nunmehr TUI Österreich) gibt es verschiedene Such-Kategorien, unter anderem auch Last Minute. Eine Konsumentin wählte Last Minute und buchte eine Pauschalreise nach Griechenland. Sie war überzeugt, damit gleichzeitig eine preisgünstige Auswahl getroffen zu haben.

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Reise gleich teuer oder teurer
Doch es war anders: Zufällig musste sie feststellen, dass die gebuchte Reise gleich teuer war wie das reguläre Katalogangebot. Die Konsumentin verhandelte daraufhin noch mit dem Reiseveranstalter, bekam aber das Reiseangebot nicht günstiger. Nach ihrem Urlaub gab sie der AK einen Hinweis. Die AK recherchierte daraufhin, und es zeigte sich, dass das kein Einzelfall war. Unter den als Last Minute beworbenen Reisen gab es weitere, die gleich viel kosteten, wie das reguläre Katalogangebot. Und: Einige Reisen waren sogar noch teurer!

Die AK klagte das Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs. Denn Last Minute wird von Konsumenten nicht nur gebucht, weil die Ankündigung noch freie Plätze in letzter Minute signalisiert, sondern sie versprechen sich auch finanzielle Vorteile. Das Oberlandesgericht Wien gab der AK Recht:

Die Verwendung von Last Minute auch für Angebote ohne Preisvorteil bewirkt eine Täuschung der Konsumenten und ist unzulässig.

"Der Reiseveranstalter muss solche Werbung unterlassen", so die AK.

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