Fünffachmord

Lebenslange Haft für Wiener Axtmörder

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Ein 39-jähriger Wiener ist am Freitag im Straflandesgericht wegen 5-fachem Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Mit einem einstimmigen Schuldspruch im Sinn der Anklage und der Höchststrafe ist am 7. November 2008 im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den Fünffachmörder von Wien, Ansfelden und Linz zu Ende gegangen. Die über Reinhard St. (39) verhängte lebenslange Haft erscheine "tat- und schuldangemesen", stellte Richter Wilhelm Mende in der Urteilsbegründung fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ernst Schillhammer erbat Bedenkzeit.

Mit dem Strafausmaß war das Gericht gleichermaßen einer Aufforderung des Staatsanwalts und des Angeklagten selbst nachgekommen, der in seiner Einvernahme "lebenslange Haftunterbringung, wenn ich schon leben muss" verlangt hatte.

Mann wollte Familie schmachvolles Leben ersparen
Der PR-Manager von Beruf hatte mit Spekulationen an der Börse begonnen, als seine Frau schwanger wurde. Der Wunsch, seiner Familie damit ein finanziell besseres Leben zu ermöglichen, erwies sich als Bumerang: Am Ende hatte der Mann einen Schuldenberg von 350.000 Euro angehäuft, den er seinen Angehörigen verheimlichen wollte, weil diese die angeblich damit einhergehende Schmach nicht ertragen hätten.

Den Entschluss, in seiner prekären finanziellen Lage mit seiner Frau, seiner siebenjährigen Tochter, seinen Eltern und seinem Schwiegervater die fünf ihm am nächsten stehenden Menschen zu töten, kreidete ihm Staatsanwalt Michael Radasztics in seinem Schlussvortrag besonders dick an: "Ich halte ihn für einen Feigling, einen zutiefst feigen Menschen. Er hat lieber den Ausweg gewählt, seine Familie zu töten, als vor sie hinzutreten und die Karten auf den Tisch zu legen." Der Angeklagte sei "nicht anderes als ein grenzenloser Egoist. Ein Egomane. Es geht immer nur um ihn".

"Nicht das Recht und die Pflicht zu töten"
Vor die Wahl gestellt, ob sie mit dem verlustig gegangenen Geld und der angeblich damit verbundenen Schande leben oder lieber sterben hätten wollen, hätten sich selbstverständlich alle Opfer gegen den Tod entschieden, betonte der Staatsanwalt. "Sie haben nicht das Recht oder die Pflicht zu töten! Sie spielen da einen Gott, an den Sie eh nicht glauben! Sie maßen sich an, über das Leben anderer zu entscheiden. Das ist Hybris!", wetterte Radasztics.

"Es tut mir leid, dass ich noch Ihre Zeit in Anspruch nehmen muss. Aber was der Staatsanwalt sagt, kann ich nicht so stehen lassen", machte darauf Reinhard St. von der Möglichkeit Gebrauch, ein Schlusswort an die Geschworenen zu richten. Er habe "nie gesagt, nicht zu feig zum Selbstmord zu sein", betonte er. Und weiter: "Ich bin zu feig! Ich bin immer noch zu feig dazu!"

Der 39-Jährige nahm vor allem am psychiatrischen Gutachten Anstoß, das ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung, aber volle Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt hatte. Die Expertise weise "703 Schlampigkeitsfehler" auf, "die jeder beim ersten Mal Durchlesen sofort korrigiert", höhnte er. Unter Verweis auf Lehre und Judikatur versuchte der Mann zu belegen, dass die Frage nach einer möglichen Zurechnungsunfähigkeit in seinem Fall nicht hinreichend geprüft worden sei.

Urteilsfindung fiel Geschworenen nicht schwer
Die Geschworenen kamen zu einem anderen Ergebnis. Die Frage nach dem Vorliegen eines Schuldausschließungsgrunds wurde einstimmig verneint. Die Urteilsfindung dürfte den Laienrichtern grundsätzlich nicht sehr schwer gefallen sein. Die Beratung dauerte kaum länger als eine Stunde.

Bei der Strafbemessung wurden dem Mann die bisherige Unbescholtenheit mildernd angerechnet. "Ein reumütiges Geständnis konnte das erkennende Gericht demgegenüber nicht erkennen", stellte der vorsitzende Richter Wilhelm Mende fest. Erschwerend war das "Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses". Die Opfer hätten mit keinem Angriff gerechnet und auch keine Möglichkeit gehabt, die Attacken abzuwehren. "Die verhängte Strafe erscheint im Hinblick darauf tat- und schuldangemessen", sagte Mende.

Angeklagter völlig emotionslos
Reinhard St. blieb während der Urteilsverkündung nach außen hin emotionslos. Die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, quittierte er mit einem bestimmten Kopfschnicken. Danach ließ er sich von der Justizwache die Handschellen anlegen und aus dem Großen Schwurgerichtssaal abführen.

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