Kandidatur

Österreich will Sitz im UNO-Menschenrechtsrat

Teilen

Außenminister Spindelegger: "Gehe davon aus, dass uns das gelingen wird."

Österreich stellt sich am Freitag der Wahl für einen Sitz im Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen während der Vollversammlung in New York. Es ist die erste Kandidatur Österreichs für das 2006 geschaffene, höchste Gremium der Staatengemeinschaft zum Schutz der Menschenrechte. Dass Österreich den Sitz erhält, gilt als wahrscheinlich, da es faktisch ohne Mitbewerber kandidiert.

Zwei Kandidaten für zwei Sitze
Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger (V) zeigte sich noch vor wenigen Tagen angesichts der bevorstehenden Wahl zuversichtlich: "Ich gehe davon aus, dass uns das gelingen wird." Tatsächlich scheint dies sehr einfach: Neben Österreich kandidiert nur Italien für einen der zwei im Jahr 2011 frei werdenden Sitze der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG).

Für eine erfolgreiche Wahl ist die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden und abstimmenden Länder in der UNO-Vollversammlung erforderlich. Das heißt, dass im Regelfall 97 Länder für Österreich als neues Mitglied stimmen müssten.

Österreichs Kernthemen
Im Zuge der Bewerbung präsentierte Österreich im vergangenen Jahr seine "Vorhaben und Verpflichtungen", die zeigen, wie die Menschenrechtsbilanz im eigenen Land verbessert werden kann. Als Hauptthemen nannte Spindelegger Kinderrechte, Religionsfreiheit und Freiheit der Medien. Mit Letzterem würde man einen neuen Schwerpunkt innerhalb des MRR setzen.

Der UNO-Menschenrechtsrat (MRR) ist das zentrale Forum der Vereinten Nationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Der MRR wurde durch die Resolution 60/251 der UNO-Generalversammlung am 15. März 2006 als Unterorgan dieser mit Sitz in Genf eingerichtet. Ziel war es, die umstrittene und in Misskredit geratene UNO-Menschenrechtskommission durch ein neues, effektiveres Organ zu ersetzten. Der MRR ist nun direkt der UNO-Generalversammlung unterstellt und hat somit einen höheren institutionellen Rang als seine Vorgängerin.

Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedern, die für jeweils drei Jahre von der UNO-Generalversammlung gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich, danach ist man jedoch zumindest für ein Jahr von einer erneuten Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Erst kürzlich hat Syrien nach scharfer Kritik wegen der Niederschlagung von Oppositionsprotesten seine Kandidatur für den UNO-Menschenrechtsrat zurückgezogen. Kuwait übernahm daraufhin die Kandidatur innerhalb der Gruppe der asiatischen Staaten (insgesamt vier Länder).

Aus ähnlichen Gründen wurde Libyens Mitgliedschaft im MRR Anfang März in einer Plenarsitzung der Vereinten Nationen suspendiert. Der Sitz bleibt vorerst frei, obwohl die afrikanischen Staaten (insgesamt vier Sitze) auf eine neue Wahl pochten.

(S E R V I C E: Die Wahlen am Freitag werden via Webcast auf http://www.unmulitmedia.org/tv/webcast/index.html übertragen)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.