EU-Regel

Ab 2027: Diese Strafen kommen im Ausland auf Autofahrer zu

Opel-Fahrer mit 696 km/h geblitzt
© Opel (Montage)
Die neue EU-Richtlinie setzt auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Verkehrssünden.
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Einmal im Italien-Urlaub falsch geparkt, kurz in die verbotene Zone in Florenz hineingerauscht oder beim Kroatien-Trip den Sicherheitsabstand ignoriert. Diese Tatbestände sollen in Zukunft viel konsequenter geahndet werden.

Behörden arbeiten über Grenzen hinweg

Denn die EU-Richtlinie 2024/3237 soll den Austausch zwischen den Behörden der Mitgliedsstaaten deutlich verbessern. Bisher gab es nur bei acht schweren Delikten – wie etwa sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung oder betrunkenem Autofahren – Post aus dem Ausland. Jetzt wird die Liste auf 18 Bestände aufgestockt.

Künftig bekommt man auch für Falschparken, das Überfahren von Sperrlinien, Drängeln, das Ignorieren der Rettungsgasse und das illegale Einfahren in ausländische Umweltzonen (ZTL in Italien) Post.

Strafzettel muss auf Deutsch sein

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Strafbescheid in der Sprache des Herkunftslandes geschrieben wird. Österreichische Staatsbürger, die sich in Italien schuldig machen, müssen auf deutsch angeschrieben werden.

Ausländische Behörden dürfen keine Bescheide mehr schicken, die komplett auf Italienisch, Spanisch oder Französisch verfasst sind, so die Richtlinie.

Die ausländischen Behörden schicken die Rechnung direkt an die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat in Österreich. Die heimischen Beamten klopfen dann bei an und treiben die Strafe ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro ein.

Über das EU-System "EUCARIS" erscheinen die Halterdaten aller Europäer künftig in Sekundenschnelle auf den Bildschirmen jeder Polizei auf.

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