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Altersteilzeit: Ab sofort wirkt diese Bremse

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Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich wird der schrittweise Rückzug aus dem Berufsleben zusehends komplexer.
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Seit dem 1. Oktober 2026 gilt bei der kontinuierlichen Altersteilzeit eine neuerliche Anhebung der Mindestversicherungszeiten. In den kommenden Jahren sind weitere Verschärfungen geplant, berichtet finanz.at.

Die Altersteilzeit gilt in Österreich seit Jahren als beliebtes Instrument, um die Belastung im rentennahen Alter zu reduzieren, ohne dabei dramatische Frequenzeinbußen beim Einkommen hinnehmen zu müssen. Doch die gesetzlichen Zugangshürden werden stufenweise nach oben geschraubt. Wer mit dem Gedanken spielt, das Arbeitspensum vor der Pensionierung zu drosseln, muss künftig spürbar längere Erwerbsbiografien nachweisen.

Höhere Anforderungen an die Beschäftigungsdauer

Die zentralen Änderungen betreffen die notwendige Vorversicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung:

+ Erhöhte Mindestdauer: Für Vereinbarungen, deren Laufzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026 beginnt, sind ab sofort 812 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden.

+ Vergleich zum Vorquartal: Zuvor lag diese Voraussetzung noch bei 804 Wochen. Das bedeutet für Betroffene ein Plus von genau acht Wochen (rund zwei Monaten) zusätzlich nachzuweisender Erwerbstätigkeit.

+ Lohnausgleich und AMS-Förderung: Ein Teil des durch die Stundenreduktion entstehenden Einkommensverlusts wird zwar weiterhin über einen Lohnausgleich abgefedert, den das Arbeitsmarktservice (AMS) unter bestimmten Bedingungen fördert – die Hürden für diesen Förderungsanspruch steigen jedoch weiter.

Schrittweise Verschärfung bis Ende 2028

Bei der aktuellen Anpassung handelt es sich nicht um eine isolierte Maßnahme, sondern um Teil einer mehrjährigen Reformstrategie. Der Gesetzgeber sieht vor, die Kriterien für den Zugang zur Altersteilzeit bis Ende 2028 kontinuierlich zu verschärfen.

Wichtig für den Stichtag: Maßgeblich für die jeweils geltenden Regeln ist immer der tatsächliche Beginn der Altersteilzeitvereinbarung. Ein Aufschieben oder Vorverlegen des Termins um nur wenige Wochen kann darüber entscheiden, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Entwarnung für bestehende Verträge

Für bereits laufende Vereinbarungen gibt es jedoch Entwarnung: Die neuen Regelungen gelten nicht rückwirkend. Bereits bestehende Verträge bleiben von der Erhöhung der Mindestwochen unberührt.

Kontinuierliche Altersteilzeit vs. geblockte Modelle

Besonders im Fokus der Reformen steht die kontinuierliche Altersteilzeit. Im Gegensatz zum sogenannten Blockmodell (bei dem auf eine Phase der Vollzeitarbeit eine reine Freizeitphase folgt) wird die wöchentliche Arbeitszeit bei der kontinuierlichen Variante über den gesamten Zeitraum hinweg gleichmäßig reduziert. Dies soll einen fließenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.

Durch die steigenden Anforderungen schrumpft jedoch der Kreis jener Beschäftigten, die die Kriterien erfüllen. Besonders hart treffen kann die schrittweise Anhebung jene Personen, deren Lebenslauf Unterbrechungen aufweist – etwa durch längere Zeiten der Arbeitssuche, Kinderbetreuung, Pflegefreistellungen oder gesundheitlich bedingte Auszeiten.

Fazit: Der 1. Oktober 2026 markiert also einen weiteren Stichtag in der schrittweisen Umgestaltung des österreichischen Pensions- und Übergangssystems. Beschäftigte, die in nächster Zeit eine Altersteilzeit anstreben, sollten ihre Versicherungszeiten frühzeitig prüfen lassen, da das Erreichen der bisherigen 804 Wochen ab sofort nicht mehr ausreicht.

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