Die drei Parteien haben sich bei ihren Sondierungsgesprächen in Berlin auf den Plan verständigt. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das nach Abschluss der Gespräche vorgestellt wurde.
Demnach sollen private Wohnungskonzerne, die mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen, einen Teil ihrer Bestände abgeben müssen. Die ersten 10.000 Wohnungen sollen in ihrem Besitz bleiben. Die Vergesellschaftung würde somit erst bei den darüber hinausgehenden Wohnungen greifen.
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Entschädigung für die Eigentümer
Die geplante Vergesellschaftung soll nicht ohne Gegenleistung erfolgen: Die bisherigen Eigentümer sollen entschädigt werden. Wie die konkrete Umsetzung aussehen könnte, geht aus den vorliegenden Angaben noch nicht hervor.
Der Plan ist Teil der politischen Verständigung von Linke, SPD und Grünen. Ob die drei Parteien tatsächlich eine gemeinsame Koalition bilden und wie die Vorhaben umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Brisantes Signal im Wohnungsstreit
Die Pläne dürften die Debatte über hohe Wohnkosten, privaten Immobilienbesitz und staatliche Eingriffe neu anheizen. Während Befürworter einer Vergesellschaftung auf mehr öffentlichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt setzen, wirft das Vorhaben grundlegende Fragen zu Eigentumsrechten und Entschädigungen auf.
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