Arbeitsrecht
Bürokratie hemmt Beschäftigung
Das Arbeitsrecht regelt immer mehr Situationen des Betriebsalltags, und manchmal fehlt das Augenmaß. Denn manche Regelungen stellen unnötige Hürden für Arbeitgeber und -nehmer dar und können sogar Beschäftigung verhindern. Lesen Sie hier einige Beispiele.
Wer trägt die Ausbildungskosten?
Ist für eine Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung Voraussetzung, so muss der Arbeitgeber die Ausbildungskosten übernehmen. Löst der Arbeitnehmer allerdings vorzeitig sein Dienstverhältnis auf, so konnte sich der Betrieb bisher durch eine Rückersatzvereinbarung absichern und diese Kosten vom Arbeitnehmer zurückverlangen. Seit der AVRAG-Novelle 2024 ist genau das allerdings schwierig geworden. Die Ausbildung neuer Mitarbeiter wird so zum finanziellen Risiko für Unternehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich fordert daher eine Rückführung von § 11b AVRAG auf den viel weniger restriktiven EU-Richtlinientext.
Arbeitnehmerschutz braucht Modernisierung
Die sogenannten Präventionszeiten sollten flexibler gestaltet werden können, da ihre penible Einhaltung oft keinen Zusatznutzen für die Sicherheit der Arbeitnehmer bringt –dafür aber viel wertvolle Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Für Kleinbetriebe sollten auch weniger Begehungen durch Arbeitsmediziner und Sicherheitstechniker ausreichen, als sie das Gesetz derzeit vorschreibt. Auch Grenzwerte sollten in Zukunft praxistauglicher und branchenspezifisch gestaltet werden.
Zivil- und Präsenzdienst
Tritt ein Arbeitnehmer seinen Zivil- oder Präsenzdienst an, so bleibt sein Dienstverhältnis aufrecht, der Betrieb muss während dieser Zeit sein Gehalt nicht weiterzahlen. Problematisch wird es allerdings, wenn er aufgrund von Erkrankung oder Unfall vorzeitig aus dem Dienst entlassen wird. Denn in diesem Fall muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung übernehmen. Diese Regelung soll laut Wirtschaftskammer Österreich aufgehoben werden.
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