Im Italien-Urlaub
Magdalena (4) im Hotelpool ertrunken: Ermittlungen gegen den Vater
Rom. Nach dem Tod des vierjährigen Mädchens Magdalena K. aus Österreich im Swimmingpool des Hotels Continental im Badeort Milano Marittima haben die italienischen Behörden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft ließ das Schwimmbecken des Hotels sicherstellen und untersucht den genauen Hergang des Unglücks. Zudem will die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen, um die genaue Todesursache zu klären.
Ermittlungen gegen den Vater
Ermittlungen wurden auch gegen den 56-jährigen Vater des Kindes aufgenommen. Der Verdacht lautet auf Verletzung des Aufsichtspflicht, wie es aus Justizkreisen verlautete. Nach ersten Erkenntnissen hatte die Familie des Mädchens kurz zuvor gemeinsam zu Mittag gegessen. Die Mutter ging anschließend mit den beiden älteren Schwestern in das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich blieb. Bisherigen Erkenntnissen zufolge ging der Vater für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer, nachdem er seine Tochter gebeten hatte, auf ihn zu warten.
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Zeuge: "Ich dachte es wäre eine Puppe"
Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten den Ermittlern zufolge, wie das Mädchen die Treppe vom Hotel zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Der weitere Weg ist auf den Kamerabildern jedoch nicht zu sehen. Rund zehn Minuten später betraten zwei junge Burschen - auch Hotelgäste - den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Nach Angaben der Ermittler bemerkten sie einen regungslosen Körper im Wasser. Sie zogen das Kind aus dem Becken und alarmierten Hilfe. "Ich dachte, es wäre eine Puppe", erzählte einer der beiden später den Ermittlern.
Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die anschließend von Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Mädchen starb später im Krankenhaus.
Kein Bademeister
Mittelpunkt der Ermittlungen steht nun die Frage, ob der Poolbereich ordnungsgemäß gesichert war. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die drei Zugangstore zum Pool offen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Bademeister im Dienst war. Die Poolanlage verfügt über eine Wassertiefe zwischen etwa 70 und 150 Zentimetern.
Unklar ist bisher, wie das Mädchen ins Wasser gelangte, ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg. Über die genaue Herkunft der Familie in Österreich gab es keine Informationen.
Nach italienischen Medien könnten Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber oder der für den Pool zuständige Mitarbeiter in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung solcher Ermittlungen dient zunächst der Aufklärung des Sachverhalts und erlaubt den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.
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