NÖ. Nach den Geschehnissen am Mittwoch wird zunächst auch geprüft, ob der Schusswaffengebrauch der einschreitenden Beamten zulässig gewesen ist. Ein Sachverständiger für Schießwesen und Ballistik wurde bestellt, bestätigt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Angeordnet wurde weiters eine Obduktion.
Der einschlägig vorbestrafte 40-Jährige soll seine Partnerin, wie es anfangs hieß, mit einem messerähnlichen Gegenstand schwer verletzt haben, der sich als Schere herausstellte. Jüngsten Infos zufolge hat der Angreifer die 27-Jährige eben damit attackiert und trotz Aufforderung der Polizei, die Waffe fallen zu lassen, die davor verprügelte Frau weiterhin bedroht haben.
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In Zusammenhang mit dem Verstorbenen und der 27-Jährigen hatte es laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft bereits zuvor etliche Polizeieinsätze gegeben. Die beiden einheimischen Österreicher waren amtsbekannt, der Mann hatte einschlägige (Gewalt-)Vorstrafen.
Vier Tote bei Polizei-Schussabgaben
Mehrere Nachbarn hatten gegen 13.15 Uhr Hilferufe und einen Streit in einem Mehrparteienhaus bemerkt und die Einsatzkräfte verständigt. Die Polizei lokalisierte die Wohnung, die Tür war laut Staatsanwaltschaft nicht verschlossen. Die Frau erlitt durch die Attacke ihres Partners mehrere Wunden und wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert.
Im Zuge des Polizeieinsatzes in der Wohnung soll ein Beamter mehrere Schüsse abgegeben haben. Der Verdächtige starb.
Der Schusswaffengebrauch wird von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) geprüft. Diese ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt. Im Vorjahr wurden 54 Schusswaffengebräuche bei Polizeieinsätzen verzeichnet. Dabei starb eine Person. 2024 gab es vier Tote bei Schussabgaben im Rahmen von Polizeieinsätzen.
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