Daimler hat im Patentstreit mit Nokia eine Niederlage eingefahren.
Im Patentstreit um die Mobilfunktechnik im Auto hat der finnische Netzwerkausrüster Nokia vor Gericht einen Etappensieg gegen Daimler ( Mercedes / Smart ) errungen. Das Landgericht Mannheim entschied, dass der deutsche Autobauer mit seinen Fahrzeugen ein bestimmtes Nokia-Patent verletze (2 O 34/19). Daimler müsse dies künftig unterlassen und sei zudem zu Schadenersatz verpflichtet, hieß es weiter. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Verkaufsverbot.
So reagieren die Streitparteien
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Daimler kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Man gehe auch nicht davon aus, dass es in Folge des Urteils zu einem Stopp von Produktion oder Verkauf der betreffenden Fahrzeuge komme, hieß es. "Wir können das Urteil des LG Mannheim nicht nachvollziehen und werden dagegen Berufung einlegen", erklärte Daimler in einer Aussendung.
Das Gericht urteilte, der Autobauer habe ein Patent von Nokia für Telekommunikationsstandards verletzt. "Wir hoffen, dass Daimler seine Verpflichtungen akzeptiert und eine Lizenz zu fairen Bedingungen bezieht", erklärte Nokia.
>>>Nachlesen: Nokia will Auto-Patentstreit außergerichtlich lösen
Darum geht es
Kern des Streits ist, wer die Lizenz für die Technologie erwerben muss. Nokia ist der Auffassung, das sei Sache des Automobilherstellers. Daimler hingegen erklärte, die Zulieferer müssten ihre Produkte auf Basis der Nokia-Technik lizenzieren dürfen. Das habe Nokia verweigert. Es ist eines von insgesamt zehn Gerichtsverfahren, die Nokia zu verschiedenen Mobilfunkstandards gegen den Autobauer in Deutschland angestrengt hat. In einem anderen Fall hatte das Landgericht Mannheim zugunsten von Daimler geurteilt. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung war gescheitert.
Beschwerde bei EU-Kommission
Der Streit über die für das vernetzte Fahren wichtigen Patente beschäftigt auch noch andere Institutionen: Das deutsche Bundespatentgericht hat noch zu beurteilen, ob Nokia die Patente hält. Einige Verfahren sind Daimler zufolge deshalb ausgesetzt. Daimler hat sich gemeinsam mit anderen Unternehmen der Autoindustrie außerdem bei der EU-Kommission beschwert. Das Bundeskartellamt habe in Schreiben an die betroffenen Gerichte außerdem angeregt, die Grundsatzfragen zur Lizenzierungspflicht von Patenten zu Technologiestandards dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das LG Mannheim betrachtete das in seinem Urteil als nicht notwendig.